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Ausländerkriminalität - Basisinformationen

"Ausländerkriminalität" eignet sich gut für polemische Konfrontationen, weil das Thema zu Schwarz-Weiß-Zeichungen einlädt und damit Frontstellungen aufbaut; sie ist gewissermaßen ein kriminal- und alltagspolitisches Kontrastmittel. Regelmäßig spalten sich die Lager in zwei Parteien, von denen die einen entschlossen durchgreifen und die "Aus"-länder ins "Aus"-land zurückschicken ("aus"-weisen) wollen. Dem treten diejenigen entgegen, die Daten sammeln, welche Abweichungen von Ausländern als nicht so dramatisch ansehen und relativieren.

Die folgenden Ausführungen ordnen sich keinem dieser "Lager" zu, sondern sie beabsichtigen, über die betreffenden Verständnisse aufzuklären und bieten dazu Grundinformationen.

1. Begrifflichkeiten/Problementstehung

1.1. Was heißt "Ausländerkriminalität"?

Der Begriff der Ausländerkriminalität legt für uns die Vermutung nahe, daß die Entstehung von Kriminalität durch die nationale Gruppenzugehörigkeit geprägt werde und damit eine Art von Disposition vorläge, die auf die "falsche Bahn" führen kann.

Über die Verknüpfung von Staatsangehörigkeit bzw. Rechtsstatus und Kriminalitätsbegriff entsteht leicht der Eindruck, daß allein dieser Zusammenhang als kriminalitätsbegründend zu verstehen sei. Auch wenn eine entsprechende Beziehung in der Regel nicht im strengen Sinne als Ursachenverhältnis behauptet wird,  so bleibt doch stets die Vorstellung von einer diffusen Abhängigkeit zurück.

Der Begriff der Ausländerkriminalität taucht ganz überwiegend nur als Pauschalkonzept auf, bei dem alle Ausländergruppen "in einen Topf" geworfen werden und verschwiegen wird, daß die große Vielzahl der hier lebenden Ausländer (insbesondere der Arbeitsmigranten - siehe unten 2.2.) sich hierzulande gesetzestreu verhält.

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Insbesondere die Gruppe der Aussiedler erweist sich in diesem Kontext als Beleg für konzeptionelle und begriffliche Unstimmigkeit.

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