|
1. Begrifflichkeiten/Problementstehung
1.1. Was
heißt "Ausländerkriminalität"?
Der Begriff der Ausländerkriminalität legt für uns die Vermutung nahe,
daß die Entstehung von Kriminalität durch die nationale Gruppenzugehörigkeit
geprägt werde und damit eine Art von Disposition vorläge, die auf die "falsche
Bahn" führen kann.
Über die Verknüpfung von Staatsangehörigkeit bzw. Rechtsstatus
und Kriminalitätsbegriff entsteht leicht der Eindruck, daß allein
dieser Zusammenhang als kriminalitätsbegründend zu verstehen sei. Auch
wenn eine entsprechende Beziehung in der Regel nicht im strengen Sinne
als Ursachenverhältnis behauptet wird, so bleibt doch stets die Vorstellung
von einer diffusen Abhängigkeit zurück.
Der Begriff der Ausländerkriminalität taucht ganz überwiegend nur als Pauschalkonzept auf,
bei dem alle Ausländergruppen "in einen Topf" geworfen werden und verschwiegen
wird, daß die große Vielzahl der hier lebenden Ausländer (insbesondere
der Arbeitsmigranten - siehe unten 2.2.) sich hierzulande gesetzestreu verhält.
mehr ››
Insbesondere
die Gruppe der Aussiedler erweist sich
in diesem Kontext als Beleg für konzeptionelle und begriffliche
Unstimmigkeit.
mehr ›› |