|
2.2. Welche Gruppen sind beteiligt?
Unser Bedürfnis geht dahin, den begrifflichen "Schmelztiegel",
der uns mit der "Ausländerkriminalität" vorgesetzt wird, zu portionieren,
d.h. auf Einzelfragen zu konkretisieren.
Es wurde soeben bereits angedeutet, daß "Ausländerkriminalität" ab
1984 von "Asylkriminalität" dominiert wurde.
Die PKS differenziert insoweit hinsichtlich des Aufenthaltsstatus der
hier lebenden "Nichtdeutschen".
Unter den legal hierzulande Lebenden stehen (neben Studierenden, Touristen
und Stationierungsstreitkräften u.a.) die Gruppe der ausländischen Arbeitnehmer
- die sog. Gastarbeiter -, die man ehemals mit der hiesigen ausländischen
Bevölkerung gleichsetzte, und die besagte Gruppe der Asylbewerber im
Vordergrund der Betrachtung.
PKS-Statistik
2002 - Tabelle 76
Statistische Erläuterungen
Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, daß die zahlenmäßige Hauptgruppe
der hierzulande lebenden Ausländer, nämlich die "Arbeitnehmer" - wie
bereits der auf das Arbeitsleben abstellende Status begrifflich verdeutlicht - hierzulande
integriert sind und zugleich eine vergleichsweise geringe Kriminalitätsbelastung
aufweisen.
Arbeitsmigrantensind
nicht nur genauso gesetzestreu wie Deutsche, sondern sogar deutlich
gesetzestreuer als Deutsche mit einem vergleichbaren Sozialprofil.[1]
Und wer die internationale Migrationsforschung kennt, der ist insoweit
keineswegs überrascht. Auch in anderen Gesellschaften halten
sich Einwanderer nachweislich genauso gut oder sogar noch besser an die
Gesetze des Aufnahmelandes als die Einheimischen selbst.[2]
mehr ›› Noch augenscheinlicher wird die Tatsache, daß es hier offenbar weniger um
ein kriminalpolitische Probleme geht als um unbewältigte
ausländer- und einwanderungspolitische Fragestellungen, mit
Blick auf den Status der "Illegalen", der mit 19, 9 %, also rund einem
Fünftel, einen weiteren sehr erheblichen Anteil an der "Ausländerkriminalität" ausmacht.
"Arbeitsmigranten sind nicht nur genauso gesetzestreu
wie Deutsche, sondern sogar deutlich gesetzestreuer als Deutsche
mit einem vergleichbaren
Sozialprofil"
Hier ist allein schon die Anwesenheit selbst kriminell. Und auch in
der stetig anwachsenden und seit 1995 größten Gruppe der "Sonstigen" (mit
einem Anteil von 30, 2 % in 2002) sind eine Vielzahl von Flüchtlingen,
Geduldeten und Besuchern enthalten, die ebenfalls über keinen gesicherten
Aufenthaltsstatus verfügen.[3] In
dieser Hinsicht scheinen soziale Marginalitäten und politische (Be-)Handlungsstrategien
gleichermaßen einen Erklärungsbeitrag für die Entstehung von Kriminalität
zu leisten (näher unten 4.2. und 4.5.).
PKS-Statistik
2002 - Tabelle 71 Statistische
Erläuterungen Unterteilt nach Altersgruppen entfallen 77, 2 % aller ausländischen
Tatverdächtigen auf die Erwachsenen (über 21 Jahre), 9, 9 % werden von
der jugendkriminalrechtlich relevanten Altersgruppe der Heranwachsenden
(18 bis unter 21 Jahre) gestellt. Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
haben einen Anteil von 9, 0 % an der "Ausländerkriminalität". PKS-Statistik
2002 - Tabelle 33
[1] Geißler, Der bedrohliche Ausländer.
Zerrbild ethnischer Minderheiten in der Migrationsgesellschft, in:
Ottersbach/Trautmann (Hrsg.), Integration durch soziale Kontrolle,
1999, S. 23 ff. (25).
[2] Z.B. für die Schweiz, Storz, Zur Staatszugehörigkeit
von Verurteilten. Kriminalistische Befunde, 1996.
[3] Zu den Statuserklärungen siehe die Fußnoten
zu T. 76, PKS 2002, S. 118.
|