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2.2. Welche Gruppen sind beteiligt?

Unser Bedürfnis geht dahin, den begrifflichen "Schmelztiegel", der uns mit der "Ausländerkriminalität" vorgesetzt wird, zu portionieren, d.h. auf Einzelfragen zu konkretisieren.

Es wurde soeben bereits angedeutet, daß "Ausländerkriminalität" ab 1984 von "Asylkriminalität" dominiert wurde.

Die PKS differenziert insoweit hinsichtlich des Aufenthaltsstatus der hier lebenden "Nichtdeutschen".

Unter den legal hierzulande Lebenden stehen (neben Studierenden, Touristen und Stationierungsstreitkräften u.a.) die Gruppe der ausländischen Arbeitnehmer - die sog. Gastarbeiter -, die man ehemals mit der hiesigen ausländischen Bevölkerung gleichsetzte, und die besagte Gruppe der Asylbewerber im Vordergrund der Betrachtung.

PKS-Statistik 2002 - Tabelle 76 

Statistische Erläuterungen

Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, daß die zahlenmäßige Hauptgruppe der hierzulande lebenden Ausländer, nämlich die "Arbeitnehmer" - wie bereits der auf das Arbeitsleben abstellende Status begrifflich verdeutlicht - hierzulande integriert sind und zugleich eine vergleichsweise geringe Kriminalitätsbelastung aufweisen.

 Arbeitsmigrantensind nicht nur genauso gesetzestreu wie Deutsche, sondern sogar deutlich gesetzestreuer als Deutsche mit einem vergleichbaren Sozialprofil.[1]

Und wer die internationale Migrationsforschung kennt, der ist insoweit keineswegs überrascht. Auch in anderen Gesellschaften halten sich Einwanderer nachweislich genauso gut oder sogar noch besser an die Gesetze des Aufnahmelandes als die Einheimischen selbst.[2]

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Noch augenscheinlicher wird die Tatsache, daß es hier offenbar weniger um ein kriminalpolitische Probleme geht als um unbewältigte ausländer- und einwanderungspolitische Fragestellungen, mit Blick auf den Status der "Illegalen", der mit 19, 9 %, also rund einem Fünftel, einen weiteren sehr erheblichen Anteil an der "Ausländerkriminalität" ausmacht.

"Arbeitsmigranten sind nicht nur genauso gesetzestreu wie Deutsche, sondern sogar deutlich gesetzestreuer als Deutsche mit einem vergleichbaren Sozialprofil"

Hier ist allein schon die Anwesenheit selbst kriminell. Und auch in der stetig anwachsenden und seit 1995 größten Gruppe der "Sonstigen" (mit einem Anteil von 30, 2 % in 2002) sind eine Vielzahl von Flüchtlingen, Geduldeten und Besuchern enthalten, die ebenfalls über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.[3] In dieser Hinsicht scheinen soziale Marginalitäten und politische (Be-)Handlungsstrategien gleichermaßen einen Erklärungsbeitrag für die Entstehung von Kriminalität zu leisten (näher unten 4.2. und 4.5.).

PKS-Statistik 2002  - Tabelle 71

Statistische Erläuterungen

Unterteilt nach Altersgruppen entfallen 77, 2 % aller ausländischen Tatverdächtigen auf die Erwachsenen (über 21 Jahre), 9, 9 % werden von der jugendkriminalrechtlich relevanten Altersgruppe der Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) gestellt. Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) haben einen Anteil von 9, 0 % an der "Ausländerkriminalität".

PKS-Statistik 2002  - Tabelle 33


[1] Geißler, Der bedrohliche Ausländer. Zerrbild ethnischer Minderheiten in der Migrationsgesellschft, in: Ottersbach/Trautmann (Hrsg.), Integration durch soziale Kontrolle, 1999, S. 23 ff. (25).

[2] Z.B. für die Schweiz, Storz, Zur Staatszugehörigkeit von Verurteilten. Kriminalistische Befunde, 1996.

[3] Zu den Statuserklärungen siehe die Fußnoten zu T. 76, PKS 2002, S. 118.

 
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