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2.4. Unterscheidung nach Kontrollebenen - Verurteilte und Gefangene

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Zahlen der PKS nur vorläufige Bilanzen im Prozess der Kriminalitätskontrolle ausweisen (siehe oben 2.1.).

Die Perspektive vom Kontrollsystem wird erweitert durch statistische Befunde über Verurteilte und Gefangene. Die Werte gleichen sich aber auch auf den anderen Kontrollebenen immer mehr an.

Für das Jahr 2001 standen einem Ausländeranteil von 24, 9 % an den polizeilich Verdächtigten ein Anteil an den gerichtlich Verurteilten von 23, 6 %[1] und eine Quote der ausländischen Gefangenen von 22, 4 % gegenüber.

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Noch eindeutiger ist das Bild in zahlreichen Jugendanstalten. Dort liegt der Anteil der Gefangenen fast durchweg über 30 %, die ausländische Gefängnispopulation übertrifft jedoch nicht selten 50 %, in Untersuchungshaftanstalten sind es teilweise gar 60-70 %.[2]

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Außerhalb des Strafvollzugs wird im Bereich des Jugendkriminalrechts auch darauf verwiesen, dass ausländische Jugendliche seltener in ambulante Projekte vermittelt werden, die Jugendstrafe ja gerade verhindern sollen.[3] Aus dieser Sicht wiederum bieten Freiheitsstrafen in ihrer ultimativen Auffangfunktion in einem abgestuften Sanktionssystem neue Anwendungsbereiche.

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[1] Zahlen nach der Strafverfolgungsstatistik 2001, S. 396. Hier lagen noch keine Zahlen für das Jahr 2002 vor, so dass als Vergleich für die Tatverdächtigen auch auf die PKS 2001 zurückgegriffen werden musste.

[2] Dazu Wirth, Ergebnisse einer Stichtagsbefragung zur Situation ausländischer jugendlicher Gefangener, 1998; auch Walter/Trautmann, Kriminalität junger Migranten - Strafrecht und gesellschaftliche (Des-)Integration, in: Raithel/Mansel, Kriminalität und Gewalt im Jugendalter, 2003, S. 64 ff. (78 f.). 

[3] Drewniak, Ambulante Maßnahmen für junge Straffällige, 1996, S. 87; auch Ludwig-Mayerhofer/Niemann, ZfS 1997, S. 35, zur strengeren Sanktionierung von türkischen und (ex-)jugoslawischen Jugendlichen.

 
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