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2.4. Unterscheidung nach Kontrollebenen - Verurteilte und Gefangene
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Zahlen der PKS nur
vorläufige Bilanzen im Prozess der Kriminalitätskontrolle ausweisen (siehe
oben 2.1.).
Die Perspektive vom Kontrollsystem wird erweitert durch statistische
Befunde über Verurteilte und Gefangene. Die Werte gleichen sich aber
auch auf den anderen Kontrollebenen immer mehr an.
Für das Jahr 2001 standen einem Ausländeranteil von
24, 9 % an den polizeilich Verdächtigten ein Anteil an den gerichtlich
Verurteilten von 23, 6 %[1] und
eine Quote der ausländischen Gefangenen von 22, 4 % gegenüber.
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Noch
eindeutiger ist das Bild in zahlreichen Jugendanstalten.
Dort liegt der Anteil der Gefangenen fast durchweg über 30 %,
die ausländische Gefängnispopulation übertrifft jedoch
nicht selten 50 %, in Untersuchungshaftanstalten sind es teilweise
gar
60-70 %.[2]
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Außerhalb
des Strafvollzugs wird im Bereich des Jugendkriminalrechts
auch darauf verwiesen, dass ausländische Jugendliche seltener
in ambulante Projekte vermittelt werden, die Jugendstrafe
ja gerade verhindern sollen.[3] Aus
dieser Sicht wiederum bieten Freiheitsstrafen in ihrer ultimativen
Auffangfunktion in einem abgestuften Sanktionssystem neue Anwendungsbereiche.
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[1] Zahlen nach der Strafverfolgungsstatistik
2001, S. 396. Hier lagen noch keine Zahlen für das Jahr 2002 vor, so
dass als Vergleich für die Tatverdächtigen auch auf die PKS 2001 zurückgegriffen
werden musste. [2] Dazu Wirth, Ergebnisse einer Stichtagsbefragung
zur Situation ausländischer jugendlicher Gefangener, 1998; auch Walter/Trautmann,
Kriminalität junger Migranten - Strafrecht und gesellschaftliche (Des-)Integration,
in: Raithel/Mansel, Kriminalität und Gewalt im Jugendalter, 2003, S.
64 ff. (78 f.). [3] Drewniak, Ambulante Maßnahmen für junge
Straffällige, 1996, S. 87; auch Ludwig-Mayerhofer/Niemann, ZfS 1997,
S. 35, zur strengeren Sanktionierung von türkischen und (ex-)jugoslawischen
Jugendlichen.
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