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3.3. Spezifische statistische Aspekte

Es wurde bereits dargelegt, daß neben der bevölkerungsbezogenen Verzerrung (siehe 3.1.) auch deliktsspezifische Faktoren in der PKS zu Lasten des ausländischen Kriminalitätskontingents gehen.

Verstöße gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz betreffen allein 5, 2 % der insgesamt 24, 4 %, den ausländische Tatverdächtige an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen stellen (siehe schon oben 2.2.).

Das sind immerhin 21, 3 % innerhalb der "Ausländerkriminalität". Diese Rechtsverletzungen sind aber gerade auf den Ausländeraufenthalt zugeschnitten und ohnehin (täterschaftlich) nur von Ausländern begehbar.

Nimmt man diesen Posten aus der Kalkulation heraus, dann wird aus der ehemals fast dreifachen Überhöhung der kriminellen Gesamtbelastung (siehe oben 2.1.) bei einem Tatverdächtigenanteil von 19, 2 %  schon eine "nur" noch doppelte Überbelastung gegenüber dem Bevölkerungsanteil von 9 %.

Und wie soeben hervorgehoben, ist auch dieser Kontrastwert aus der Bevölkerungsstatistik schwerlich parallelisierbar, weil es dort nur um Einwohner geht, bei der Kriminalitätszuordnung aber um den Aufenthalt. 

 
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