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4.2.  Anomietheorie

 Anomie bedeutet soziale Mangel- oder Randlage. Gemeint ist ein Zustand mangelnder gesellschaftlicher Integration, insbesondere Aspekte der sozialen Diskriminierung und Benachteiligung werden als Grundlage der Kriminalitätsentwicklung angesehen.[1]

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In die aktuelle Diskussion wird z.B. von Christian Pfeifferüber Szenarien der "sozialen Desorganisation"[2] und damit im Zusammenhang oft auch von einer neuen Armut unter Jugendlichen[3] gesprochen, also über Faktoren, welche die ausländische Bevölkerung in besonderem Maße treffen (siehe oben 3.2.).

Freilich scheint es allzu leicht, kausale Abhängigkeiten zwischen den neuen Randständigkeiten und begleitenden Kriminalitätsentwicklungen herzustellen. Mittels der Armutsthese wird kaum benannt, unter welchen konkreten Bedingungen der von Armut und anomischen Situationen Betroffene sich gesetzeskonform oder abweichend verhält[4], so daß sich kriminologisch allenfalls von Korrelationen, also von der Gleichzeitigkeit von verschiedenen sozialen Erscheinungen und Benachteiligungen ausgehen läßt.

Ein solcher Befund der mehrfachen sozialen Degradierung dürfte als Erklärung ohnehin eher entlastend bei der Beurteilung von "Ausländerkriminalität" wirken als umgekehrt als belastender Vorwurf.

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[1] Vgl. Merton, Sozialstruktur und Anomie, in: Sack/König (Hrsg.), Kriminalsoziologie, 2. Aufl. 1974, S. 283 ff. Als neuere Quelle Pfeiffer, Das Problem der sog. Ausländerkriminalität - empirische Befunde, Interpretationsangebote und (kriminal-)politische Folgen, DVJJ-Schriftenreihe 1996, S. 108 ff. (127 ff.).

[2] Pfeiffer/Ohlemacher, DVJJ-Journal 6.Jg. (2/1995), S. 178 ff. (186).

[3] Vgl. nur die beiden inhaltlich als Sachgesamtheit zu betrachtenden Beiträge von Pfeiffer, "Zum Stand der Jugendkriminalität in Ost und West", DVJJ-Journal 6.Jg. (2/1995), S. 161 f. und Pfeiffer/Ohlemacher, a.a.O., S. 178 ff., "Anstieg der (Gewalt-) Kriminalität und der Armut junger Menschen. Gibt es einen Zusammenhang?". Umbruch, "Armut" und Kriminalität halten hier für eine recht grob gestrickte Theorie sozialen Wandels und seiner Auswirkungen auf den Sektor der Jugendkriminalität her. Armut wird mit dem Status des Sozialhilfe-Empfängers gleichgesetzt. Auch Pfeiffer, Kriminalität in Niedersachsen, KFN-Forschungsberichte Nr. 60, 1997; ders. DVJJ-Journal 6.Jg. (3-4/1995), S. 285 ff.

[4] Insoweit kritisch gegenüber der Diskussion über "neue Armut", Meier, in FS für G. Kaiser, Internationale Perspektiven in Kriminologie und Strafrecht, Bd. II, 1998, S. 1069 ff. (1075 und 1077 f.); kritisch auch Schumann/Prein/Seus, in FS für G. Kaiser, a.a.O., S. 1109 ff.

 
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