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Ausländerkriminalität in Deutschland -
Wandelungen eines sozialen
Problems
Als in den 50er und 60er Jahren die "Gastarbeiter" in die Bundesrepublik
geholt wurden, weil einheimische Arbeitskräfte fehlten, war die Kriminalität
derselben kein Thema.
Nachdem dann aber zum Ende der 60er Jahre die wirtschaftliche Blüte
erste Verwelkungserscheinungen zeigte, begann man sich auch für die problematischen
Seiten der Hinzugekommenen zu interessieren.
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Zu Beginn der 90er Jahre veränderte sich die Lage erneut.
Nach der Aufhebung des "eisernen Vorhangs" strömten neue Gruppen von
Zuwanderern nach Deutschland: vor allem kamen Armuts- und Kriegsflüchtlinge
aus Südosteuropa, meist in der rechtlich privilegierten Form von Asylsuchenden.
Sie gehörten ersichtlich nicht zu der Bevölkerungsgruppe, die deutschen ökonomischen
Bedürfnissen entsprachen, sondern nahmen umgekehrt die sozialen Leistungen
eines vergleichsweise reichen Landes in Anspruch.
Nach einer kurzfristigen Steigerung der Zuwanderungszahlen gelang
dann 1993 eine deutliche Einschränkung ("Asylkompromiss"), indem Menschen
aus sicheren Drittländern, die Deutschland umgeben, zurückgeschickt werden
konnten.
Zuvor war davon die Rede, dass "das Boot voll" sei. Die Ausländerkriminalität
betraf jetzt vorwiegend die Kriminalität junger Männer, Jugendlicher
(14 - 17jähriger), Heranwachsender (18 - 20jähriger - jeweils zur Tatzeit)
und junger Erwachsener (bis zu ca. 25 Jahren).
Hinzugetreten sind die jungen männlichen deutschstämmigen Zuwanderer
aus der ehemaligen Sowjet-Union, mitunter als "Deutschrussen" oder "Russen" bezeichnet. |