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Ausländerkriminalität › BasisinformationenWalter

Entwicklungen theoretischer Erklärungsansätze

Dass die gemeinte Problematik nicht mit der Ausländereigenschaft identisch sein kann, offenbart bereits ein Blick auf die Geschlechter.

Denn partielle Höherbelastungen treten nur bei den Männern in Erscheinung.

Der Anteil der jungen Frauen an den Tatverdächtigen der jeweiligen Altersgruppen liegt bei den Nichtdeutschen meist noch niedriger als bei den Deutschen. Deshalb konzentrierten sich die verwendeten Erklärungsansätze auf die Männer.

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Das empirische Wissen hinkt hinter den Verständnis- und Deutungsangeboten noch erheblich hinterher. Die einzelnen Ansätze sind zwar durchaus verschieden, sie schließen sich aber kaum gegenseitig aus.

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Es gibt Anhaltspunkte für die Annahme, dass Verletzungen durch Angehörige anderer Ethnien von den betroffenen Opfern eher angezeigt werden als Übergriffe innerhalb einer ethnischen Gruppe.

Wenn beispielsweise junge Türken deutsche Jugendliche schlagen, wird das eher bekannt, als wenn sie anderen ebenfalls türkischen jungen Männern zusetzen.

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Jugendrecht bietet eine breite Palette
von Reaktionsformen

Auf der Ebene der gerichtlichen Entscheidungen gestaltet sich die Lage gleichfalls schwierig, wenngleich hier meist andere Probleme auftreten.

Das Jugendrecht bietet eine breite Palette von Reaktionsformen, vor allem von ambulanten Maßnahmen (Täter-Opfer-Ausgleich, Weisungen und Auflagen).

Hier scheint es, dass junge Ausländer teilweise weniger mit derartigen Sanktionen belegt werden, statt dessen eher in stationäre Einrichtungen gelangen (Untersuchungshaft-, Jugendarrest- und Jugendstrafanstalten).

Doch liefert das noch keinen Beleg für eine Benachteiligung, solange die Qualität der Delikte und die sonstigen relevanten Momente (etwa: Verbalisierungsvermögen, Mitarbeitsbereitschaft, Elternsituation) nicht wirklich parallelisiert sind.

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