3. Überblick über das Wirken des Europarats
Seit 1990 hat es sich der Europarat zur Aufgabe gemacht, die Länder
Mittel- und Osteuropas beim Aufbau eines demokratischen Verfassungsstaates
zu unterstützen.
Förderung und Zusammenarbeit bezogen und beziehen sich noch immer vor
allem auf die Bereiche Verfassungsgebung, modernes Menschenrechtssystem,
Entwicklung demokratischer Institutionen sowie Reform des Rechts und
des Gerichtswesens.[1]
Aber auch Themen aus den Bereichen (Jugend)Strafrecht und (Jugend)Strafrechtspflege
stehen im Rahmen der bi- oder multilateralen Kooperation mit Mittel-
und Osteuropa regelmäßig auf der Tagesordnung.[2]
Die konkrete Aufbauhilfe nimmt dabei die Form von Fortbildungsseminaren,
Workshops, Studienaufenthalten, Gesetzgebungsexpertisen usw. an.
mehr ›› Organisatorisch ist beim Europarat der Strafrechtslenkungsausschuss (European
Committee on Crime Problems/CDPC) zuständig, der die politisch-technische
Verantwortung für die Bereiche Strafrecht, Kriminologie, Kriminalpolitik
und Strafvollzug einschließlich der Alternativen zur Freiheitsstrafe
wahrnimmt. Er ist mit hochrangigen Vertretern der Exekutive der jeweiligen
Mitgliedsländer besetzt und richtet spezielle Fachausschüsse ein, die
für die technische Umsetzung seines Tätigkeitsprogramms zuständig sind.[3] mehr ›› Jugendkriminalrecht stand auf
der internationalen Tagesordnung Das Jugendkriminalrecht stand auf der internationalen Tagesordnung;
und mit der Empfehlung No. R (87) 20 über "Social reactions to
juvenile delinquency" von 1987 bekannte sich der Europarat zu
einem moderaten Jugendstrafrecht und zum Vorrang von Diversion, Mediation und Prävention. Diese Empfehlung des Ministerkomitees stellt die erste umfassende Äußerung
des Europarats zu Fragen des Jugendkriminalrechts dar und kann deshalb
durchaus als "Grundstein einer Europäischen Jugendstrafrechtspolitik" bezeichnet
werden.[4] Fast zeitgleich wurden dieselben Grundsätze mit der Empfehlung No. R
(88) 6 über "Social reactions to juvenile delinquency among young
people coming from migrant families" ausdrücklich auf das strafrechtswidrige
Verhalten von jungen Ausländern und Migranten ausgedehnt.
Der zweite bedeutende Eckstein der Europaratspolitik im Bereich
des Jugendkriminalrechts ist die Empfehlung No. R (92) 16 über Europäische
Regeln zu alternativen Sanktionen ("on the European Rules on
Community Sanctions and Measures"); sie verfolgt das
Ziel, die Ersetzung von Freiheitsstrafen durch alternative Sanktionen
zu fördern und die negativen Effekte der Inhaftierung zu vermeiden.
mehr ››
Eine
vom CDPC in Auftrag gegebene Untersuchung[5] zur
Umsetzung dieser Empfehlungen durch die Mitgliedsländer hat zwar verdeutlicht,
dass die Grundprinzipien dieser Europäischen Jugendkriminalpolitik auf
breite Zustimmung stoßen, dass aber bei der praktischen Anwendung
der Empfehlungen Defizite zu konstatieren sind. mehr ››
Diese unbefriedigende Bilanz hat
den Europarat erst kürzlich
dazu bewogen, mit erneuten Empfehlungen die Einführung und verbesserte
Umsetzung alternativer Sanktionen anzumahnen und zu fördern. mehr ››
Sie
decken praktisch das gesamte Spektrum der Menschenrechtsarbeit
ab, wie es in der Einführung in diesen Band in Kürze vorgestellt
wurde.
mehr ››
[1] Vgl. Kedzia,
Die Rolle des Europarats im demokratischen Wandel in den Staaten Mittel-
und Osteuropas, in: Nowak (Hrsg.), Europarat und Menschenrechte,
1994, S. 57. [2] Vgl. Rau, Countries
in Transition: Effects of Political, Social and Economic Change on Crime,
and Criminal Justice; sowie die anderen Beiträge in: European Journal
of Crime, Criminal Law and Criminal Justice 1999, No. 4: Special Issue
on the 21st Criminological Research Conference, Strasbourg,
November 1996, S. 355 ff. [3] Rau, in: Dünkel u.a.
(Hrsg.), 1997, S. 519. [4] Rau, in: Dünkel u.a.
(Hrsg.), 1997, S. 520. [5] Asquith, Report
on the implementation of Recommendation No R (87) 20 on Social Reactions
to Juvenile Delinquency and Recommendation No. R (88) 6 on Social Reactions
to Juvenile Delinquency among Young People coming from Migrant Families,
Dokument CDPC (95) 5, Strasbourg 1995.
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