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EuropaKriminalitätspolitikNeubacher

3. Überblick über das Wirken des Europarats

Seit 1990 hat es sich der Europarat zur Aufgabe gemacht, die Länder Mittel- und Osteuropas beim Aufbau eines demokratischen Verfassungsstaates zu unterstützen.

Förderung und Zusammenarbeit bezogen und beziehen sich noch immer vor allem auf die Bereiche Verfassungsgebung, modernes Menschenrechtssystem, Entwicklung demokratischer Institutionen sowie Reform des Rechts und des Gerichtswesens.[1]

Aber auch Themen aus den Bereichen (Jugend)Strafrecht und (Jugend)Strafrechtspflege stehen im Rahmen der bi- oder multilateralen Kooperation mit Mittel- und Osteuropa regelmäßig auf der Tagesordnung.[2]

Die konkrete Aufbauhilfe nimmt dabei die Form von Fortbildungsseminaren, Workshops, Studienaufenthalten, Gesetzgebungsexpertisen usw. an.

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Organisatorisch ist beim Europarat der Strafrechtslenkungsausschuss (European Committee on Crime Problems/CDPC) zuständig, der die politisch-technische Verantwortung für die Bereiche Strafrecht, Kriminologie, Kriminalpolitik und Strafvollzug einschließlich der Alternativen zur Freiheitsstrafe wahrnimmt. Er ist mit hochrangigen Vertretern der Exekutive der jeweiligen Mitgliedsländer besetzt und richtet spezielle Fachausschüsse ein, die für die technische Umsetzung seines Tätigkeitsprogramms zuständig sind.[3]

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Jugendkriminalrecht stand auf der internationalen Tagesordnung

Das Jugendkriminalrecht stand auf der internationalen Tagesordnung; und mit der Empfehlung No. R (87) 20 über "Social reactions to juvenile delinquency" von 1987 bekannte sich der Europarat zu einem moderaten Jugendstrafrecht und zum Vorrang von Diversion,  Mediation und Prävention.

Diese Empfehlung des Ministerkomitees stellt die erste umfassende Äußerung des Europarats zu Fragen des Jugendkriminalrechts dar und kann deshalb durchaus als "Grundstein einer Europäischen Jugendstrafrechtspolitik" bezeichnet werden.[4]

Fast zeitgleich wurden dieselben Grundsätze mit der Empfehlung No. R (88) 6 über "Social reactions to juvenile delinquency among young people coming from migrant families" ausdrücklich auf das strafrechtswidrige Verhalten von jungen Ausländern und Migranten ausgedehnt.

Der zweite bedeutende Eckstein der Europaratspolitik im Bereich des Jugendkriminalrechts ist die Empfehlung No. R (92) 16 über Europäische Regeln zu alternativen Sanktionen ("on the European Rules on Community Sanctions and Measures"); sie verfolgt das Ziel, die Ersetzung von Freiheitsstrafen durch alternative Sanktionen zu fördern und die negativen Effekte der Inhaftierung zu vermeiden.

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Eine vom CDPC in Auftrag gegebene Untersuchung[5] zur Umsetzung dieser Empfehlungen durch die Mitgliedsländer hat zwar verdeutlicht, dass die Grundprinzipien dieser Europäischen Jugendkriminalpolitik auf breite Zustimmung stoßen, dass aber bei der praktischen Anwendung der Empfehlungen Defizite zu konstatieren sind.

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Diese unbefriedigende Bilanz hat den Europarat erst kürzlich dazu bewogen, mit erneuten Empfehlungen die Einführung und verbesserte Umsetzung alternativer Sanktionen anzumahnen und zu fördern.

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Sie decken praktisch das gesamte Spektrum der Menschenrechtsarbeit ab, wie es in der Einführung in diesen Band in Kürze vorgestellt wurde.

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[1] Vgl. Kedzia, Die Rolle des Europarats im demokratischen Wandel in den Staaten Mittel- und Osteuropas, in: Nowak (Hrsg.), Europarat und Menschenrechte, 1994, S. 57.

[2] Vgl. Rau, Countries in Transition: Effects of Political, Social and Economic Change on Crime, and Criminal Justice; sowie die anderen Beiträge in: European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice 1999, No. 4: Special Issue on the 21st Criminological Research Conference, Strasbourg, November 1996, S. 355 ff.

[3] Rau, in: Dünkel u.a. (Hrsg.), 1997, S. 519.

[4] Rau, in: Dünkel u.a. (Hrsg.), 1997, S. 520.

[5] Asquith, Report on the implementation of Recommendation No R (87) 20 on Social Reactions to Juvenile Delinquency and Recommendation No. R (88) 6 on Social Reactions to Juvenile Delinquency among Young People coming from Migrant Families, Dokument CDPC (95) 5, Strasbourg 1995.

 
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