4.c Die Empfehlung No. R (99) 19 über Mediation
in Strafsachen
Bereits 1999 hat sich der Europarat einer einzelnen ambulanten Maßnahme
gewidmet, nämlich der Mediation in Strafsachen, die sich in
Deutschland unter dem Begriff "Täter-Opfer-Ausgleich" eingebürgert hat
(s. auch § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 JGG, § 46a StGB, § 153a Abs. 1 S. 2 Nr.
5 StPO).[1]
In der Empfehlung No. R (99) 19 wird die grundsätzliche Bedeutung der
Mediation hervorgehoben, die das traditionelle Strafverfahren in einigen
Fällen ersetzen bzw. wenigstens ergänzen kann.
mehr ›› [1] Siehe dazu - auch aus
empirischer Sicht - Dölling u.a., Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland,
Bestandsaufnahme und Perspektiven, 1998
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