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EuropaKriminalitätspolitikNeubacher

4.d  Die Europäische Konvention über die Ausübung von Kinderrechten und die Empfehlung 1286 (1996) der Parlamentarischen Versammlung über eine europäische Strategie für Kinder

Die Europäische Konvention von 1996 scheint als völkerrechtlicher Vertrag, den die Bundesrepublik Deutschland noch nicht ratifiziert hat, zunächst das entsprechende Gegenstück zur UN-Kinderrechtskonvention auf europäischer Ebene darzustellen.

Bei näherem Hinsehen zeigt sich allerdings schnell, dass es sich nicht um ein umfassendes Menschenrechtsdokument wie die UN-Konvention von 1989 handelt, denn ihr Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung von Kindern in familienrechtlichen Verfahren.

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Angesichts der Schwäche der Konvention wächst der Empfehlung 1286 (1996) der Parlamentarischen Versammlung über eine europäische Strategie für Kinder die Rolle zu, in einer umfassenden, freilich unverbindlichen Weise die Achtung der Kinderrechte zu fordern und die Politik in den Mitgliedsstaaten zur Berücksichtigung von Kinderinteressen anzuhalten.

Dabei ist sie deutlich an den Standards der UN-Kinderrechtskonvention orientiert.

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