Projektbeschreibung
Nutzer-Profil
Veranstaltungen
Was ist das?
Klassische Experimente
Jugendkriminalität
Ausländerkriminalität
Fremdenfeindliche Straftaten
Gewaltkriminalität
Wirtschaftskriminalität
Innere Sicherheit
Prävention
Impressum
EuropaKriminalitätspolitikNeubacher

4.e  Die Empfehlung No. R (87) 3 über Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze (European Prison Rules) von 1987, die die gleichnamigen Grundsätze von 1973 ablösen und novellieren[1], sind wiederum stark an den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen von 1955[2] orientiert.

Wie diese gelten auch die EPR sowohl für erwachsene als auch minderjährige Inhaftierte. Auch die Schwerpunkte und Regelungsinhalte sind ganz ähnlich.

Nur die Anordnung weicht vom Vorbild der United Nations Standard Minimum Rules for the Treatment of Offenders (SMR) ab.

Denn bei den EPR folgen auf die Basic Principles zunächst die Abschnitte über Management (Rules 7-50) und Personal (Rules 51-63), bevor Behandlungsziele und -grundsätze (Rules 64-89) und schließlich der Umgang mit besonderen Kategorien von Inhaftierten (Rules 90-100) geregelt werden.[3]

mehr ››


[1] Siehe Council of Europe, European Prison Rules, Recommendation and Explanatory Memorandum, Strasbourg 1987; Best, Europäische Kriminalpolitik auf der Grundlage der Menschenrechtskonvention - die European Rules -, in: Feuerhelm/Schwind/Bock (Hrsg.), Festschrift für Alexander Böhm, 1999, S. 49 ff. (58).

[2] Dazu Schüler-Springorum, in diesem Band.

[3] Vgl. Neubacher, Der internationale Schutz von Menschenrechten Inhaftierter durch die Vereinten Nationen und den Europarat, in: ZfStrVo 1999, S. 215.

 
nach oben   nach oben
 

 Druckversion