5. Ausblick
Es ist gerade in Zeiten, in denen der Resozialisierungsgrundsatz von
punitiven Kriminalpolitiken angefeindet wird, wichtig hervorzuheben,
dass dieses Prinzip nicht nur eine menschenrechtliche Dimension aufweist,
sondern auch integraler Bestandteil internationaler - und zum Teil völkerrechtlich
verbindlicher - Vereinbarungen ist.
Der Europarat, der in den letzten Jahren die Entwicklung der registrierten
Jugenddelinquenz ebenso besorgt zur Kenntnis genommen hat wie die wachsende
Bereitschaft zu repressiveren Strafen und Maßnahmen, hat im November
2000 einen Ausschuss mit internationalen Experten eingesetzt[1], dessen Arbeitsauftrag darin besteht,
die aktuelle Entwicklung und die Möglichkeiten jugendrechtlicher Reaktionen
zu analysieren.
Die Arbeit dieses Ausschusses soll in die Abfassung eines Berichts und
einer Empfehlung münden, die für Ende 2002 erwartet werden.
Von besonderem Interesse dürfte dabei sein, wie der Ausschuss den Stellenwert
der Recommendation on Community Sanctions and Measures (CSM) von
1992 einschätzen wird, die angesichts der gegenwärtigen kriminalpolitischen
Situation auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung stößt.
[1] Decision CDPC/112/251199: "Committee of Experts
on new ways of dealing with juvenile delinquency and the role of juvenile
justice".
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