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EuropaKriminalitätspolitikNeubacher

5. Ausblick

Es ist gerade in Zeiten, in denen der Resozialisierungsgrundsatz von punitiven Kriminalpolitiken angefeindet wird, wichtig hervorzuheben, dass dieses Prinzip nicht nur eine menschenrechtliche Dimension aufweist, sondern auch integraler Bestandteil internationaler - und zum Teil völkerrechtlich verbindlicher - Vereinbarungen ist.

Der Europarat, der in den letzten Jahren die Entwicklung der registrierten Jugenddelinquenz ebenso besorgt zur Kenntnis genommen hat wie die wachsende Bereitschaft zu repressiveren Strafen und Maßnahmen, hat im November 2000 einen Ausschuss mit internationalen Experten eingesetzt[1], dessen Arbeitsauftrag darin besteht, die aktuelle Entwicklung und die Möglichkeiten jugendrechtlicher Reaktionen zu analysieren.

Die Arbeit dieses Ausschusses soll in die Abfassung eines Berichts und einer Empfehlung münden, die für Ende 2002 erwartet werden.

Von besonderem Interesse dürfte dabei sein, wie der Ausschuss den Stellenwert der Recommendation on Community Sanctions and Measures (CSM) von 1992 einschätzen wird, die angesichts der gegenwärtigen kriminalpolitischen Situation auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung stößt.

[1] Decision CDPC/112/251199: "Committee of Experts on new ways of dealing with juvenile delinquency and the role of juvenile justice".

 
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