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4. Labeling und Kriminologie
Seit jeher diskutieren Psychologen, wie stark das Verhalten des Menschen von Dispositionen oder von Situationen beeinflusst wird, ob es vorrangig auf Erbanlagen, den Charakter, Erziehung, Umwelt oder Handlungsbedingungen zurückzuführen ist.
In der Kriminologie ist man lange von der überragenden Bedeutung individueller Dispositionen des Täters für abweichendes bzw. kriminelles Verhalten ausgegangen und hat darüber situative Faktoren vernachlässigt.
Das hat sich unter dem Einfluss des Labeling approach in den 1960er Jahren geändert. Seither hat die Kriminologie ihren „vorkritischen“ Zustand überwunden und situative Erklärungsansätze in ihre Modelle integriert (vgl. Sessar 1997).
Die Frage, ob es die Situation oder der Beobachter ist, die den Täter (er)schaffen, bleibt dabei aber meistens unbeantwortet.
Die Leistung der Kriminalsoziologie und der Labeling-Perspektive war es jedoch zu erklären, dass Kriminalität keine Qualität an sich ist, die ein Verhalten annimmt, sondern dass sie in der Interaktion zwischen den Beteiligten, namentlich der Person, die das Verhalten gezeigt hat, und denjenigen, die darauf reagieren, hergestellt wird (Becker 1963).
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Menschen mit Macht
verleihen das Label „Krimineller“
Dem Labeling-Ansatz zufolge wird ein Individuum zu einem Kriminellen, wenn Menschen – Richter, Polizisten, Psychiater, Eltern, Lehrer usw. – die Macht besitzen, das Label Krimineller zu verleihen.
Wie bereits Becker (1963, S. 9) meinte, ist kriminelles Verhalten ein Verhalten, das Menschen so labeln.
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Der Begriff „kriminelle Handlung“ beinhaltet daher zwei verschiedene Komponenten:
die Handlung selbst (Verhaltensaspekt)
und die gesellschaftliche bzw. rechtliche Definition (Definitionsaspekt).
Und es ist genau jene gesellschaftliche Definitionsleistung, die den Unterschied macht. Wird die soziale Abweichung nämlich als normale Abwandlung eines Alltagsverhaltens gedeutet und nicht sanktioniert, so tritt eine Normalisierung ein, die die betroffene Person in der Mitte der Gesellschaft belässt. Die formelle oder informelle Missbilligung des abweichenden Verhaltens leitet hingegen eine Stigmatisierung ein, die die betroffene Person ab- und aussondert.
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Auch in der Gesellschaft selbst müssen die sozialen Rollen und Wahrnehmungsmuster für die Interpretation von abweichendem Verhalten ausdifferenziert sein.
Der soziale Status Krimineller ist im Wesentlichen ein Ergebnis sozialer Interaktions- und Zuschreibungsprozesse, ein komplexer Prozess der Selbstwahrnehmung, der Fremdwahrnehmung und Rollenzuschreibung aus der sozialen Umwelt.
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