5. Eigene Deutung
Möchte man die Relevanz Milgrams für Kriminologie und Strafrecht ausloten, und das ist in der Tat eine vielversprechende Aufgabe, so kommt man nicht umhin, sich zunächst noch einmal einige methodische Gesichtspunkte zu vergegenwärtigen.
a) Einfluss der Methodik
So sehr Milgrams experimentelle Anordnung besticht und so reliabel sie sich auch in den vielen Replikationen erwiesen hat, so sehr basiert sie auf methodischen Entscheidungen, deren Einfluss auf die Befunde berücksichtigt werden muss.
Es kann sicher nicht darum gehen, Milgrams Aussage zu relativieren, dass ein sehr beträchtlicher Anteil von Menschen fähig ist, auf Befehl und ohne weiteren Grund andere Menschen zu töten oder zu verletzen, ohne sich dafür verantwortlich zu fühlen.
Für diese fundamentale Einsicht in die menschlichen Verhaltensweisen ist es letztlich auch von nachgeordneter Bedeutung , ob in einer bestimmten Versuchsanordnung 50, 60 oder 80 % den Kommandos einer Autorität gehorchen.
Der von Milgram im Ausgangsexperiment „Fernraum“ ermittelte Anteil von 65 % dürfte allerdings von folgenden methodischen Faktoren mitbestimmt worden sein.
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Es kann alleine darum gehen, die Reichweite der Milgram-Experimente abzuschätzen.
Und obwohl die Autorität, die bei Milgram durch die Wissenschaft repräsentiert wurde, in der Realität andere Formen annehmen kann (eine staatliche, militärische oder religiöse Autorität),
endet diese Reichweite dort, wo ihr methodische Grenzen gesetzt sind.
Milgrams Ergebnisse können beispielsweise nicht ohne Weiteres, jedenfalls nicht in den Details von Prozentsätzen, auf Situationen außerhalb des Labors übertragen werden, in denen Befehlsempfänger schlechterdings nicht darauf vertrauen können, die Opfer würden ohne Schaden davonkommen (z.B. bei Erschießungen, bei Folter, bei Bombenabwürfen).
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