2. Statistische Befunde
Öffentliche Aufmerksamkeit erlangen neben spektakulären und
folgenschweren Einzelfällen vor allem die alljährlich von
den Sicherheitsbehörden angebotenen Statistiken.
2.1. Wie entwickeln sich die registrierten Delikte?
Nach der alten Definition (siehe oben) ist ein einigermaßen
aussagekräftiger statistischer Abgleich der beiden Grundkategorien -
von rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftatenschwer,
weil mehrere polizeiliche Meldedienste verschiedene Datentöpfe
mit ähnlichem Inhalt füllen.[1]
mehr ›› Die öffentliche Anschauung, derzufolge rechtsextremistische/fremdenfeindliche
Straftaten stets mit Gewaltausschreitungen in Verbindung gebracht
werden, täuscht. Das Schaubild 2 verdeutlicht, daß Propaganda-Delikte gemäß
§§ 86 und 86a StGB
den weitaus größten Anteil an den betreffenden Straftaten
stellen (Abbildung
1). Konkret geht es um das Verteilen von Flugblättern mit extremistischem
Inhalt, um entsprechende öffentliche Meinungskundgebungen,
um Schmierereien mit nationalsozialistischem Inhalt - Hakenkreuze
etc. Des weiteren sind erneut Taten der Volksverhetzung gemäß
§§ 130 und 130a
StGB zu erwähnen. Auch hier handelt es sich um öffentliche
Bekundungen. 65 bis 75 % aller
rechtsextremistischen Vorfälle sind Volksverhetzungen Diese Taten stellen seit Anbeginn einer genaueren statistischen
Erfassung rund 65 bis 75 % aller rechtsextremistischen Vorfälle.[2]
Vor allem aber ist bedeutsam, daß schwankende - mal steigende,
mal abnehmende - Gesamtzahlen rechtsextremistischer Fälle fast
ausschließlich auf das Konto dieser Delikte gehen.
mehr ›› Auch nach der neuen Definition ändert
sich an diesem Verteilungsmuster der Delikte nichts Wesentliches.
Allerdings ist die Gesamtzahl der Taten - vergleicht man sie
mit der ursprünglichen Kategorie des Rechtsextremismus - nicht
unerheblich zurückgegangen. Das Tableau wird jedoch unverändert von Propagandadelikten
bestimmt.
Von den im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität
- rechts" eingeordneten 12.933 Taten im Jahre 2002
(2001: 14.725) waren 8.538, das sind 66,0 % (demgegenüber
9.418 = 64,0 % in 2001), propagandistisch.
Der Anteil der Gewalttaten belief sich im gleichen Zeitraum
auf 7,3 % (2002) bzw. 6,6 % (2001).[3]
mehr ››
[1] So existiert neben der Polizeilichen
Kriminalstatistik-Staatsschutz (PKS-S) seit Mitte 1996 ein
Kriminalpolizeilicher Sondermeldedienst in Staatsschutzsachen
(KPMD-S), dessen Zahlensammlung andere Werte ausweist als
die der PKS-S. Für die Erfassung fremdenfeindlicher und antisemitischer
Straftaten gibt es wiederum seit 1992 bzw. 1993 eigene Sondermeldedienste.
Darüber hinaus wurden bis Ende 1995 extremistische Gewalttaten
sowohl vom Bundeskriminalamt als auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz
weitgehend unabhängig voneinander registriert. Siehe erneut
die Homepage des Bundesministers des Innern - zur Neuerfassung
politisch motivierter Straf- und Gewalttaten - www.bmi.bund.de/frame/dokumente/Artikel/ix_49371.htm,
S. 266, 268, 282 ff. und Falk, Kriminalistik 2001, S. 9 ff.
(10 ff.), der im Hinblick auf das Verhältnis der Grundkategorien
von einer "motivischen Gemengelage" spricht, a.a.O., S. 11.
[2] Bei den rechtsextremistischen Taten im
engeren Sinne (also unabhängig vom fremdenfeindlichen Bezug)
liegt der Anteil der Propagandadelikte sogar bei über 85 %,
siehe erneut die Hompage des Bundesministers des Innern, S.
283. [3]
Verfassungsschutzbericht 2002 (Pressefassung), S. 29. Ausgewiesen
nach Deliktsqualitäten waren im Jahr 2002 sogar 86,4 % Propagandadelikte
(84,1 % in 2001) und jeweils 7,1 % an Gewaltdelikten zu verzeichnen,
a.a.O.
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