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Fremdenfeindliche Straftaten › Basisinformationen KubinkKapitel 2

2. Statistische Befunde

Öffentliche Aufmerksamkeit erlangen neben spektakulären und folgenschweren Einzelfällen vor allem die alljährlich von den Sicherheitsbehörden angebotenen Statistiken. 

2.1. Wie entwickeln sich die registrierten Delikte?

Nach der alten Definition (siehe oben) ist ein einigermaßen aussagekräftiger statistischer Abgleich der beiden Grundkategorien - von rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftatenschwer, weil mehrere polizeiliche Meldedienste verschiedene Datentöpfe mit ähnlichem Inhalt füllen.[1]

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Die öffentliche Anschauung, derzufolge rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten stets mit Gewaltausschreitungen in Verbindung gebracht werden, täuscht.

Das Schaubild 2 verdeutlicht, daß Propaganda-Delikte gemäß §§ 86 und 86a StGB  den weitaus größten Anteil an den betreffenden Straftaten stellen (Abbildung 1).

Konkret geht es um das Verteilen von Flugblättern mit extremistischem Inhalt, um entsprechende öffentliche Meinungskundgebungen, um Schmierereien mit nationalsozialistischem Inhalt - Hakenkreuze etc. Des weiteren sind erneut Taten der Volksverhetzung gemäß §§ 130 und 130a StGB zu erwähnen. Auch hier handelt es sich um öffentliche Bekundungen.  

65 bis 75 % aller rechtsextremistischen Vorfälle sind Volksverhetzungen

Diese Taten stellen seit Anbeginn einer genaueren statistischen Erfassung rund 65 bis 75 % aller rechtsextremistischen Vorfälle.[2]

Vor allem aber ist bedeutsam, daß schwankende - mal steigende, mal abnehmende - Gesamtzahlen rechtsextremistischer Fälle fast ausschließlich auf das Konto dieser Delikte gehen.

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Auch nach der neuen Definition ändert sich an diesem Verteilungsmuster der Delikte nichts Wesentliches. Allerdings ist die Gesamtzahl der Taten - vergleicht man sie mit der ursprünglichen Kategorie des Rechtsextremismus - nicht unerheblich zurückgegangen.

Das Tableau wird jedoch unverändert von Propagandadelikten bestimmt.

Von den im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" eingeordneten 12.933 Taten im Jahre 2002 (2001: 14.725) waren 8.538, das sind 66,0 % (demgegenüber 9.418 = 64,0 % in 2001), propagandistisch. Der Anteil der Gewalttaten belief sich im gleichen Zeitraum auf 7,3 % (2002) bzw. 6,6 % (2001).[3]  

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[1] So existiert neben der Polizeilichen Kriminalstatistik-Staatsschutz (PKS-S) seit Mitte 1996 ein Kriminalpolizeilicher Sondermeldedienst in Staatsschutzsachen (KPMD-S), dessen Zahlensammlung andere Werte ausweist als die der PKS-S. Für die Erfassung fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten gibt es wiederum seit 1992 bzw. 1993 eigene Sondermeldedienste. Darüber hinaus wurden bis Ende 1995 extremistische Gewalttaten sowohl vom Bundeskriminalamt als auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz weitgehend unabhängig voneinander registriert. Siehe erneut die Homepage des Bundesministers des Innern - zur Neuerfassung politisch motivierter Straf- und Gewalttaten - www.bmi.bund.de/frame/dokumente/Artikel/ix_49371.htm, S. 266, 268, 282 ff. und Falk, Kriminalistik 2001, S. 9 ff. (10 ff.), der im Hinblick auf das Verhältnis der Grundkategorien von einer "motivischen Gemengelage" spricht, a.a.O., S. 11.

[2] Bei den rechtsextremistischen Taten im engeren Sinne (also unabhängig vom fremdenfeindlichen Bezug) liegt der Anteil der Propagandadelikte sogar bei über 85 %, siehe erneut die Hompage des Bundesministers des Innern, S. 283.

[3] Verfassungsschutzbericht 2002 (Pressefassung), S. 29. Ausgewiesen nach Deliktsqualitäten waren im Jahr 2002 sogar 86,4 % Propagandadelikte (84,1 % in 2001) und jeweils 7,1 % an Gewaltdelikten zu verzeichnen, a.a.O.

 
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