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Fremdenfeindliche Straftaten › Basisinformationen KubinkKapitel 2

2.3. Aufklärungsquoten

Im Kontext der statistischen Erfassung ist sicher nicht ohne Bedeutung, daß die Mehrzahl der Täter als fremdenfeindlich registrierter Straftaten unbekannt bleiben.

Während polizeiliche Aufklärungsquoten allgemein in der vergangenen Dekade um 50 % der registrierten Delikte pendelten[1], wurde bei den hier in Rede stehenden Vorfällen deutlich seltener ein Täter ermittelt.

Bei fremdenfeindlichen Straftaten lag die Aufklärungsquote mit etwas über 20 % bundesweit nicht einmal halb so hoch.[2]

Bei einer Untersuchung in den Landgerichtsbezirken Köln und Wuppertal wurden immerhin rund 35 % der registrierten Taten polizeilich aufgedeckt.

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[1] Dabei ist in den letzten Jahren eine Verbesserung der Quoten festzustellen, die sich von 1993 43,8 % auf 53,2 % im Jahre 2000 steigerte, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2000, S. 65.

[2] Im Untersuchungsjahr 1993 lag die Quote bei 23,8 %, BKA-Lagebericht 1993, S.8.

 
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