2.3. Aufklärungsquoten
Im Kontext der statistischen Erfassung ist sicher nicht ohne
Bedeutung, daß die Mehrzahl der Täter als fremdenfeindlich
registrierter Straftaten unbekannt bleiben.
Während polizeiliche Aufklärungsquoten
allgemein in der vergangenen Dekade um 50 % der registrierten
Delikte pendelten[1], wurde bei den hier
in Rede stehenden Vorfällen deutlich seltener ein Täter ermittelt.
Bei fremdenfeindlichen Straftaten lag die Aufklärungsquote
mit etwas über 20 % bundesweit nicht einmal halb so hoch.[2]
Bei einer Untersuchung in den Landgerichtsbezirken Köln
und Wuppertal wurden immerhin rund 35 % der registrierten Taten
polizeilich aufgedeckt.
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[1]
Dabei ist in den letzten Jahren eine Verbesserung der Quoten
festzustellen, die sich von 1993 43,8 % auf 53,2 % im Jahre
2000 steigerte, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2000,
S. 65. [2]
Im Untersuchungsjahr 1993 lag die Quote bei 23,8 %, BKA-Lagebericht
1993, S.8.
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