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Fremdenfeindliche Straftaten › Basisinformationen KubinkKapitel 5

5.4. Neue Vorschläge

Verstehende oder konfrontative Jugendarbeit als Reaktionsansatz?

Die Sozialarbeit bietet neue Reaktionsmöglichkeiten insbesondere über die im JGG von 1990 eingeführten sozialpädagogischen Maßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 JGG. Im Rahmen sozialer Trainingskurse werden verschiedene Konzepte im Umgang mit jungen - auch extremistischen - Gewalttätern angeboten.

Als alleinige oder ergänzende Sanktion gegenüber jungen Gewalttätern wird insbesondere über  akzeptierende Jugendarbeit [1] diskutiert.

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Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs

Mit der JGG-Reform von 1990 wurde in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 JGG auch der Täter-Opfer-Ausgleich in das Reaktionsprogramm aufgenommen.

Durch die direkte Konfrontation mit dem "Verletzungscharakter seines Verhaltens" und dem "aktuellen Geltungsbereich strafrechtlicher Normen" soll der Beschuldigte zugleich die "Bedeutung der Rechtsordnung für ein einvernehmliches Zusammenleben"[2] erkennen.

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[1] Krafeld, Akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Jugendcliquen, 1992; Heim, Akzeptierende Jugendarbeit mir rechten Jugendcliquen, 1992.

[2] Zitate nach BT-Drucks. 11/5829, S. 17.

 
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