3. Die Rolle der Medien
a) Mediale Bildersprache und Verzerrung
Ausgehend von der Überlegung, daß sich Fremdenfeindlichkeit vielfach
aus irrationalen Quellen, aus allgemeinen Lebensängsten und diffusen
Bedrohungsgefühlen nährt, scheint der Zusammenhang mit den Medien ganz
naheliegend zu sein.
Die Medien liefern nämlich für unsere - individuellen wie kollektiven
- Vorstellungen die erforderlichen Bilder.
Ein Beispiel, wie sie das sowohl sprachlich als auch fotografisch tun,
mit der Folge der wechselseitigen Verstärkung der Wirkung, ist das "volle
Boot", das während der Asyldebatte zur Metapher wurde, das sich aber,
etwa in Gestalt eines mit Albanern überfüllten Schiffes vor der italienischen
Küste, auch als Foto in das kollektive Bewußtsein eingebrannt hat.
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Die Realität fremdenfeindlicher junger Gewalttäter ist, wie sie sich
in zahlreichen Gerichtsurteilen abbildet, tatsächlich weit unspektakulärer:
Drei Viertel der jungen Täter von Brandanschlägen waren nicht vorbestraft.
Jeweils nur rund 3 % waren schon einmal wegen einer politisch motivierten
Tat in Erscheinung getreten oder gehörten einer rechtsextremistischen
Partei bzw. einer rechtsextremistischen Vorfeldorganisation ohne Parteienstatus
an.
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Latente Aggressionen gegen Fremde aufgegriffen
b) Die Aktualisierung latenter Fremdenfeindlichkeit durch Medienmeldungen
Wenn diese Welle fremdenfeindlicher Gewalt keine organisatorische Leistung
von rechtsextremistischen Parteien oder Organisationen oder von sog.
Ewiggestrigen ist, dann wird dieses Geschehen besonders erklärungsbedürftig.
Was ist es denn, was "normale" junge Männer dazu bringt, zum Teil schwere
Gewalttaten gegen Fremde zu verüben?
Die Analyse von einschlägigen Gerichtsurteilen macht deutlich, daß sie
latente Aggressionen gegen Fremde aufgreifen und sich diese zu eigen
machen; insofern kann durchaus von einer politischen Motivation ihrer
Taten gesprochen werden.
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c) Der Mobilisierungs- und Ansteckungseffekt
Bekanntermaßen hat sich die Häufigkeit fremdenfeindlicher Gewalttaten
wellenförmig entwickelt.
Spitzen waren im Oktober 1991, im September 1992 und im Juni 1993 zu
verzeichnen.
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Was bislang wissenschaftlich nicht erforscht war, ist die Frage, wie
dieses gesamtgesellschaftliche Geschehen auf die Mikroebene, also bis
zum Individuum hinunter, durchschlägt.
Die Auswertung der Jugendstrafverfahren wegen der fremdenfeindlichen
Brandanschläge hat hierzu ergeben, daß Medienmeldungen über fremdenfeindliche
Straftaten häufig den Anlaß für den Tatentschluß gaben (in fast einem
Drittel der untersuchten Fälle wurde das ausdrücklich vom Gericht festgestellt).[1]
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Dilemma aus Ansteckungswirkung und Pflicht
zur Berichterstattung
Die folgenden, wörtlich zitierten Urteilsauszüge belegen exemplarisch,
daß die Medienmeldungen ein erfolgreiches Modell lieferten, welches zur
Nachahmung anregte, andererseits aber auch eine "Aufmerksamkeitsprämie" in
Aussicht stellte, die den Tätern in Form der Medienberichterstattung
sicher schien:
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Für die Medien, vor allem das Fernsehen, ergibt sich daraus ein Dilemma
aus Ansteckungswirkung und Pflicht zur Berichterstattung, das sich aber
auf dem Wege auflösen lassen wird, daß die Art und Weise der Berichterstattung
sorgfältig überprüft und auf das Maß zurückgestutzt wird, das Informationspflicht
und journalistische Ethik erfordern.
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[1] Neubacher, Fremdenfeindliche Brandanschläge,
1998, S. 208 f. |