5. Die Situation in Ostdeutschland und Gegenmaßnahmen
Die hier skizzierten Gruppenprozesse beanspruchen Erklärungskraft in
gleichem Maße für West- wie für Ostdeutschland.
Für die ehemalige DDR haben sie sogar besonderes Gewicht, da im Zuge
der Vereinigung soziale Beziehungen, etwa vermittelt durch staatliche
Jugendfreizeiteinrichtungen, weitgehend aufgelöst wurden und sich der
verstärkte Zusammenschluß in losen und informellen Freizeitgruppen von
Gleichaltrigen als Alternative anbot.
Die Situation in Ostdeutschland ist zur Zeit in mehrfacher Hinsicht
unbefriedigend:
mehr ››
Was ist zu tun? Ohne hier im Detail auf Gegenmaßnahmen eingehen zu können,
muß vor strafrechtlichen Überreaktionen gewarnt werden.
Zunächst existiert für Jugendliche und Heranwachsende ein spezielles Jugendgerichtsgesetz,
welches ein eigenes Sanktionsprogramm kennt und im Hinblick auf längere
bzw. überwiegend schuldvergeltende Freiheitsstrafen aus guten Gründen
vom Erwachsenenstrafrecht abweicht.[1]
mehr ››
Warnung vor strafrechtlichen Überreaktionen
Vorrangig muß es darum gehen, fremdenfeindliche Taten präventiv zu
verhindern.
Dazu gehört vor allem, daß latent sehr verbreitete, fremdenfeindliche
Einstellungen nicht durch wahltaktische politische Debatten aus der Latenz
geholt werden und diese sich dann mit erheblichem Druck auf die Politik
manifestieren.
Wenn es gelingt, gesellschaftspolitische Anti-Fremde-Kampagnen zu vermeiden,
so werden damit auch die Möglichkeiten zur Neutralisierung fremdenfeindlicher
Gewalt verringert, zu der sich Cliquen ansonsten aufgerufen fühlen könnten.
mehr ››
Für die individuelle Auseinandersetzung mit straffälligen und gewalttätigen "Normaljugendlichen" ist
bei politisch motivierter Delinquenz daher eine konfrontative Strategie
angemessener.[2]
Der Erfolg reiner Aufklärungskampagnen (zum Beispiel derjenigen der
Innenminister von Bund und Ländern "FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - Gegen
Fremdenhaß") dürfte sich auf ohnehin sensibilisierte Jugendliche beschränken.
Die gewaltbereiten und fremdenfeindlichen Jugendlichen werden damit
offenbar nicht erreicht.[3]
[1] Zum Ganzen Kubink, Fremdenfeindliche Straftaten,
1997, S. 189 ff.; Neubacher, Fremdenfeindliche Brandanschläge,
1998, S. 86 ff.; Viehmann, Was machen wir mit unseren jugendlichen
Gewalttätern?, in: ZRP 1993, S. 81 ff.
[2] Weidner, Anti-Aggressivitäts-Training für
Gewalttäter, Ein deliktsspezifisches Behandlungsangebot im Jugendvollzug,
1990; Brand/Saasmann, Anti-Gewalt-Training für Gewalttäter, in:
DVJJ-Journal 4/1999, S. 419 ff. Zu Interventionsstrategien s. auch den
von Dünkel/Geng hrsg. Sammelband: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit,
Bestandsaufnahme und Interventionsstrategien, 1999, darin insbes. den
instruktiven Praxisbericht von Heldt, S. 316 ff.
[3] Kiefl, Evaluation einer Kampagne
gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, in: Soziale Arbeit 9/1999, S.
300. |