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Fremdenfeindliche Straftaten › Spezialthemen Neubacher

5. Die Situation in Ostdeutschland und Gegenmaßnahmen

Die hier skizzierten Gruppenprozesse beanspruchen Erklärungskraft in gleichem Maße für West- wie für Ostdeutschland.

 Für die ehemalige DDR haben sie sogar besonderes Gewicht, da im Zuge der Vereinigung soziale Beziehungen, etwa vermittelt durch staatliche Jugendfreizeiteinrichtungen, weitgehend aufgelöst wurden und sich der verstärkte Zusammenschluß in losen und informellen Freizeitgruppen von Gleichaltrigen als Alternative anbot.

Die Situation in Ostdeutschland ist zur Zeit in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend:

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Was ist zu tun? Ohne hier im Detail auf Gegenmaßnahmen eingehen zu können, muß vor strafrechtlichen Überreaktionen gewarnt werden.

Zunächst existiert für Jugendliche und Heranwachsende ein spezielles Jugendgerichtsgesetz, welches ein eigenes Sanktionsprogramm kennt und im Hinblick auf längere bzw. überwiegend schuldvergeltende Freiheitsstrafen aus guten Gründen vom Erwachsenenstrafrecht abweicht.[1]

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Warnung vor strafrechtlichen Überreaktionen 

Vorrangig muß es darum gehen, fremdenfeindliche Taten präventiv zu verhindern.

Dazu gehört vor allem, daß latent sehr verbreitete, fremdenfeindliche Einstellungen nicht durch wahltaktische politische Debatten aus der Latenz geholt werden und diese sich dann mit erheblichem Druck auf die Politik manifestieren.

Wenn es gelingt, gesellschaftspolitische Anti-Fremde-Kampagnen zu vermeiden, so werden damit auch die Möglichkeiten zur Neutralisierung fremdenfeindlicher Gewalt verringert, zu der sich Cliquen ansonsten aufgerufen fühlen könnten.

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Für die individuelle Auseinandersetzung mit straffälligen und gewalttätigen "Normaljugendlichen" ist bei politisch motivierter Delinquenz daher eine konfrontative Strategie angemessener.[2]

Der Erfolg reiner Aufklärungskampagnen (zum Beispiel derjenigen der Innenminister von Bund und Ländern "FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - Gegen Fremdenhaß") dürfte sich auf ohnehin sensibilisierte Jugendliche beschränken.

Die gewaltbereiten und fremdenfeindlichen Jugendlichen werden damit offenbar nicht erreicht.[3]


[1] Zum Ganzen Kubink, Fremdenfeindliche Straftaten, 1997, S. 189 ff.; Neubacher, Fremdenfeindliche Brandanschläge, 1998, S. 86 ff.; Viehmann, Was machen wir mit unseren jugendlichen Gewalttätern?, in: ZRP 1993, S. 81 ff.

[2] Weidner, Anti-Aggressivitäts-Training für Gewalttäter, Ein deliktsspezifisches Behandlungsangebot im Jugendvollzug, 1990; Brand/Saasmann, Anti-Gewalt-Training für Gewalttäter, in: DVJJ-Journal 4/1999, S. 419 ff. Zu Interventionsstrategien s. auch den von Dünkel/Geng hrsg. Sammelband: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, Bestandsaufnahme und Interventionsstrategien, 1999, darin insbes. den instruktiven Praxisbericht von Heldt, S. 316 ff.

[3] Kiefl, Evaluation einer Kampagne gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, in: Soziale Arbeit 9/1999, S. 300.

 
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