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Fremdenfeindliche Straftaten › Spezialthemen › Neubacher
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6. Ausblick
- Die extreme Rechte ist zu mancher Scheußlichkeit und zu manchem Verbrechen
fähig, das ist keine Frage. Insoweit ist der Schutz gefährdeter bzw.
angegriffener Minderheitsangehöriger und politischer Gegner von Rechtsextremisten
auch eine Aufgabe für Polizei und Strafrecht.
- Doch kann die extreme Rechte zu einer echten Gefahr für den demokratisch
verfaßten Rechtsstaat erst werden, wenn eine Mehrheit oder eine erhebliche
Minderheit aus der gesellschaftlichen Mitte ihr folgt oder sich ihre
Forderungen zu eigen macht.
- Die politische Macht der extremen Rechten sollte daher nicht überschätzt
werden. Es liegt letztlich in der Verantwortung und am Willen der demokratischen
Mehrheit, wie weltoffen und tolerant und damit wie lebenswert die bundesdeutsche
Gesellschaft im nächsten Jahrhundert sein wird.
- Sie selbst ist es mithin auch, die in diesem Sinne für sich zur größten
Gefahr werden kann.
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