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Fremdenfeindliche Straftaten › Spezialthemen Neubacher

6. Ausblick

  • Die extreme Rechte ist zu mancher Scheußlichkeit und zu manchem Verbrechen fähig, das ist keine Frage. Insoweit ist der Schutz gefährdeter bzw. angegriffener Minderheitsangehöriger und politischer Gegner von Rechtsextremisten auch eine Aufgabe für Polizei und Strafrecht.
  • Doch kann die extreme Rechte zu einer echten Gefahr für den demokratisch verfaßten Rechtsstaat erst werden, wenn eine Mehrheit oder eine erhebliche Minderheit aus der gesellschaftlichen Mitte ihr folgt oder sich ihre Forderungen zu eigen macht.
  • Die politische Macht der extremen Rechten sollte daher nicht überschätzt werden. Es liegt letztlich in der Verantwortung und am Willen der demokratischen Mehrheit, wie weltoffen und tolerant und damit wie lebenswert die bundesdeutsche Gesellschaft im nächsten Jahrhundert sein wird.
  • Sie selbst ist es mithin auch, die in diesem Sinne für sich zur größten Gefahr werden kann.
 
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