6. Auswirkungen von Jugendkriminalität
sowie Chancen und Grenzen von Präventivmaßnahmen
6.1 Schäden durch Kriminalität Auch ein noch so großes Verständnis für
die Belange des jugendlichen Täters darf nicht vergessen
lassen, dass durch Verbrechen im Einzelnen und durch die Kriminalität
im Allgemeinen ein erheblicher Schaden angerichtet wird.
Gewalttaten beeinträchtigen Gesundheit, Leib und Leben
von einzelnen Bürgern. Beleidigungen, üble Nachreden
und Verleumdungen graben den Mitmenschen die Ehre ab und können
in besonders ausgeprägten Fällen zur Vernichtung
der sozialen oder der wirtschaftlichen Existenz führen. Diebstahl, Unterschlagung und Betrug schädigen fremdes
Eigentum und Vermögen und führen nicht selten gerade
arme Opfer in tiefe wirtschaftliche Not. Handtaschenräubereien
sind noch nicht einmal deswegen so schlimm, weil Geld und
eventuell Papiere verlustig gehen, sondern vor allem deswegen,
weil durch sie ein Gefühl der Verunsicherung hervorgerufen
werden kann, das die Konsequenz hat, dass öffentliche
Wege, Straßen und Plätze als Raum angesehen werden,
den man am besten meidet. Über den individuellen Schaden hinaus, den ein bestimmtes
einzelnes Opfer erleidet, kann somit Kriminalität erheblich
zu einer Schädigung des freien und ungestörten öffentlichen
Zusammenlebens beitragen. Es gibt aber ferner einen indirekten individuellen und gesellschaftlichen
Schaden, der sich beispielsweise im Hinblick auf die Eigentums-
und Vermögensdelikte dahingehend auswirkt, dass Versicherungsprämien
(Hausratversicherung, Kraftfahrzeugversicherung und anderes
mehr) drastisch in die Höhe gehen, weil die durch Kriminalität
verursachten Schäden gleichmäßig auf alle
Versicherungsnehmer umgelegt werden müssen. Besondere Formen von Kriminalität, die allerdings bei
Jugendlichen noch so gut wie keine Rolle spielen, führen
darüber hinaus einen allgemeinen Verlust des Vertrauens
in die Verlässlichkeit der Mitmenschen herbei, der gerade
im Wirtschaftsleben erhebliche Langfristkonsequenzen haben
kann: Angesprochen ist damit die moderne und intensive Wirtschaftskriminalität. Aber die Kriminalität hat auch Rückwirkungen auf
den Täter selbst, die gelegentlich weit über das
hinausgehen, was er infolge einer unmittelbaren Sanktion erleidet.
Bereits oben war darauf hingewiesen worden, dass von einer
Straftat eine ganze Anzahl von Rechtsgebieten berührt
sein kann, so dass auf den Täter die unterschiedlichsten
Ansprüche zukommen. Ein Leben lang mit Regressforderungen
belastet zu sein, kann den Weg ins soziale Abseits mitunter
stärker determinieren als das Erleiden einer Kriminalstrafe.
Radikaler Bruch der Lebensgeschichte Im Rahmen der Kriminalstrafe spielt die Freiheitsstrafe
eine besondere Rolle. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe
und dann insbesondere ihr Vollzug in einer Strafanstalt kann
zum Auslöser für einen radikalen Bruch in der Lebensgeschichte
werden. Es kann zunächst eine Entfremdung mit dem Ehepartner
beginnen, die schließlich mit dem Scheitern der Ehe
endet, an das sich eventuell ein Berg von Unterhaltsschulden
anknüpft. Nach der Entlassung aus dem Vollzug kann man
sich ganz unmittelbar und drastisch mit den Konsequenzen des
Makels der "Vorstrafe" konfrontiert sehen, wenn beispielsweise
alte Bekannte den Kontakt meiden, Arbeitgeber unangenehme
Fragen stellen und gegebenenfalls erklären, dass die
in Aussicht genommene Stelle leider schon besetzt sei. Bei erneuter späterer Auffälligkeit, die sich aus
ganz zufälligen Konstellationen entwickelt haben mag,
besteht die überproportional große Gefahr, dass
Polizei- und Justizorgane nicht von Zufälligkeit ausgehen,
sondern den "Rückfall" als ein Indiz für tiefer
liegende Tendenzen zur Kriminalität werten und deshalb
eine relativ einschneidende Sanktion für erforderlich
halten. Schließlich kann am Ende mehrerer einschlägiger
Entwicklungsstufen eine Person, die sich ursprünglich
als normaler Mensch begriffen hat, sich plötzlich selbst
als jemanden zu sehen beginnen, der "eigentlich wirklich kriminell"
ist, so dass es sich nicht mehr lohnt, die Anstrengung auch
nur zu versuchen, allen Anfechtungen zum Trotz wieder in ein
einigermaßen normales Leben und in eine durchschnittliche
angepasste Existenz zurückzukehren. |