6.2 Jugendkriminalität als Gefahr für
die Zukunft? Bei besonderer Häufung von Kriminalität allgemein
oder von besonders auffälligen Kriminalitätsformen
speziell kann Kriminalität auch zu einem Wandel des sozialen
Klimas beitragen, so dass sich infolge der dann ergriffenen
Maßnahmen langfristig der gesamte gesellschaftliche
Zustand objektiv verändert. Dies im Einzelnen empirisch nachzuweisen, ist freilich ungeheuer
schwierig, so dass man in der Kriminologie bis heute fast
nur auf Plausibilitätserwägungen verwiesen ist.
Es stellt sich die Frage, ob man hier beispielsweise aus der
in den vergangenen 30 Jahren doch insgesamt deutlich angestiegenen
Jugendkriminalität besondere Gefahren für die Zukunft
ableiten kann. Diese Frage ist ebenfalls nicht verlässlich zu beantworten,
da die Wissenschaft bis heute über keine zuverlässigen
Kriterien verfügt, um verbindliche Prognosen zu stellen.
Wie die vielfältigen Schwierigkeiten der Zukunftsforschung
(als eines ganz anderen Bereiches) gezeigt haben, gibt es
möglicherweise eine prinzipielle Grenze für verlässliche
Prognosen schlicht und einfach schon deshalb, weil die gesellschaftliche
Entwicklung ein sich fortlaufend verändernder dynamischer
Prozess ist, dessen bestimmende Merkmale wir nur sehr unvollkommen
kennen, Merkmale, die darüber hinaus möglicherweise
in unendlichen Kombinationen vielfach unterschiedliche Entwicklungsverläufe
einleiten können.
Keine verbindlichen Prognosen möglich
Immerhin gibt es einige Anhaltspunkte, die man für weitere
Überlegungen heranziehen kann, und sei es nur mit dem Zweck,
potentiellen schädlichen Verläufen von vornherein
den Überschlag in die Aktualität zu verbauen. Wir
können Lehren aus der Sozialisationsforschung ziehen, beispielsweise
im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen emotional getragenen
engen Bindungen im sozialen Nahbereich, direkter sozialer Kontrolle
durch Primärgruppen und der Rate kindlicher und jugendlicher
Abweichung.
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Wir
können weiterhin Lehren aus der Sozialpsychologie
ziehen, beispielsweise im Hinblick auf die Ausgrenzung von Minderheiten
und deren erhebliche Konsequenzen. In dieser Hinsicht spielte
zuerst die Zweite Generation der angeworbenen Arbeiter aus den
sog. Gastarbeiterstaaten eine kritische Rolle. Inwieweit sich
dies nachweisbar auf kriminelle Gefährdung ausgewirkt
hat, ist zwischen Praxis und Wissenschaft sowie innerhalb
der Wissenschaften
bis heute strittig. mehr ››
Selbst
Kriminologen, die von der erhöhten
Kriminalitätsbelastung junger Immigranten oder Minoritätsangehörigen
als einem immer wieder festgestellten Faktum ausgehen, halten
sie in der Regel nicht für eine "Eigenschaft" der Personen,
schon gar nicht für irgendein unabänderliches "Erbe"
einer ethnischen Gruppe, sondern für ein Ergebnis sozio-ökonomischer
Bedingungen und sozialpsychologischer Interaktionen. |