| 1. Herstellung
der Kriminalität durch das Recht
| Erst die strafrechtlichen Tatbestände geben Auskunft
darüber, unter welchen Voraussetzungen ein menschliches
Verhalten als ein Strafrechtsverstoß angesehen werden
soll. In diesem Sinne wird das Verbrechen vom Strafrecht
vorgegeben oder hergestellt. Maßgeblich dafür, ob und
wann ein strafbares Verhalten vorliegt, sind die geltenden
gesetzlichen Regelungen und deren Interpretation durch
die juristischen Experten. |
Deliktsumschreibungen im Strafrecht
Die Abhängigkeit der Straftaten von diesen sogenannten rechtlichen Deliktsumschreibungen
muss betont werden, weil diese einem ständigen Wandel unterworfen sind.
mehr ›› Keine jugendspezifische Ausrichtungen des
Strafrechts
Unser Strafrecht kennt keine Straftatbestände, die besonders
auf Jugendliche ausgerichtet
sind.
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Sanktionen und Vorbeugung
Bei Straftaten, wie z.B. Diebstahl oder Körperverletzung
ist eine strafende Sanktion, wie Geld- oder Freiheitsstrafe
nicht stets erforderlich. Der Staat
kann auf Unrecht
auch anders reagieren, insbesondere ...
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Jugend-Kriminalität
als komplexer sozialer Prozess
Kriminelle Übergriffe von Jugendlichen hängen nicht nur vom Verhalten dieser jungen
Menschen ab, sondern ebenso von den Verarbeitungsweisen der Geschädigten,
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Funktion der Medien
Nicht nur Täter und Opfer, auch Polizei und Justiz informieren sich aus den Medien
und sind zugleich all den Strömungen ausgesetzt, die in der Öffentlichkeit
vorherrschen ...
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