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Jugendkriminalität › BasisinformationenMichael Walter

1. Herstellung der Kriminalität durch das Recht

Erst die strafrechtlichen Tatbestände geben Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen ein menschliches Verhalten als ein Strafrechtsverstoß angesehen werden soll. In diesem Sinne wird das Verbrechen vom Strafrecht vorgegeben oder hergestellt. Maßgeblich dafür, ob und wann ein strafbares Verhalten vorliegt, sind die geltenden gesetzlichen Regelungen und deren Interpretation durch die juristischen Experten.

Deliktsumschreibungen im Strafrecht
Die Abhängigkeit der Straftaten von diesen sogenannten rechtlichen Deliktsumschreibungen muss betont werden, weil diese einem ständigen Wandel unterworfen sind.

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Keine jugendspezifische Ausrichtungen des Strafrechts
Unser Strafrecht kennt keine Straftatbestände, die besonders auf Jugendliche ausgerichtet sind.

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Sanktionen und Vorbeugung
Bei Straftaten, wie z.B. Diebstahl oder Körperverletzung ist eine strafende Sanktion, wie Geld- oder Freiheitsstrafe nicht stets erforderlich. Der Staat kann auf Unrecht auch anders reagieren, insbesondere ...

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Jugend-Kriminalität als komplexer sozialer Prozess
Kriminelle Übergriffe von Jugendlichen hängen nicht nur vom Verhalten dieser jungen Menschen ab, sondern ebenso von den Verarbeitungsweisen der Geschädigten, ...

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Funktion der Medien
Nicht nur Täter und Opfer, auch Polizei und Justiz informieren sich aus den Medien und sind zugleich all den Strömungen ausgesetzt, die in der Öffentlichkeit vorherrschen ...

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