Jugendkriminalität und NS-Zeit
Zum
regelrechten Kampfbegriff wandelte sich die Rede von der Jugendkriminalität
in der nationalsozialistischen Ära, also zwischen den Jahren 1933
und 1945. Die Machthaber propagierten einen "erbarmungslosen Kampf
gegen das Verbrechertum".
(Jugend)Kriminalität imponierte als
Ausdruck sittlicher Verworfenheit. Sie war mit "Stumpf und Stiel
auszumerzen". Ungenaue kriminologische
Begrifflichkeiten ließen genügend Spielraum für die Einführung
brutaler Praktiken zur Disziplinierung und Militarisierung junger Menschen.
Verwahrlosung
und "liederlicher Lebenswandel" waren schnell gegeben, soweit
etwa die Mitwirkung in der Hitlerjugend (HJ) zu wünschen übrig
ließ oder
in Rüstungsbetrieben "gebummelt" wurde.
Jungen Männern,
auch Gruppenleitern oder katholischen Geistlichen hängten die Nationalsozialisten
bei Bedarf homosexuelle Neigungen an, um sie auf diesem Wege sozial zu
verdächtigen, zu diskriminieren und gleichzeitig
zu kriminalisieren.
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