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Jugendkriminalität › BasisinformationenMichael WalterKap. 4

Reformen "von unten"

Mit dem 1. JGG-Änderungsgesetz von 1990, das die Reformen "von unten" ausdrücklich aufnahm und weitere begrenzte Verbesserungen brachte,
fand diese Entwicklung ihren vorläufigen Abschluß.
Verbesserungen:

  • Erweiterung der Strafaussetzung zur Bewährung
  • Zurückdrängung der Untersuchungshaft
  • Stärkung der Strafverteidigung und der  Jugendgerichtshilfe

Literatur ››

Die Wiedervereinigung Deutschlands, das Ende des Sozialismus in Mittel- und Osteuropa und wachsende Einwanderung aus Osteuropa führten jedoch zu einer tief greifenden Umbruchsituation . Mit ihr verbunden waren Anstiege der polizeilich registrierten Kriminalität, die medienwirksam herausgestellt wurden. Wegen wachsender sozialer Verunsicherungen, die freilich nicht nur die Kriminalitätsfurcht beeinflussten, waren schließlich diese "alten" Überlegungen wie

  • die Beschränkung der Jugendstrafe als Freiheitsstrafe wegen der "Schwere der Schuld"
  • verstärkte Anwendung des  Täter-Opfer-Ausgleichs

nicht mehr durchzusetzen.

Literatur ››

 
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