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Jugendkriminalität › BasisinformationenMichael WalterKap. 4

Wohin führt der Weg?: Jugendstrafrecht und aktuelle Entwicklungstendenzen

Ein (Aus-)Blick auf das traditionelle Jugendstrafrecht offenbart die verschiedenen internationalen Entwicklungen und seine zunehmende Unübersichtlichkeit. Zwar gibt es einzelne "Stränge", aber auch diese variieren sehr. Ein Beispiel dafür sind etwa die unterschiedlichen Strafmündigkeitsgrenzen.

Generell ist aber auch eine stärkere Betonung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Grundsätze zu beobachten:

  • Unbestimmte Strafen sind oft abgeschafft oder aber zumindest eingeschränkt worden.
  • Auf die Ausgewogenheit von Strafen (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Übermaßverbot) wird besonders geachtet. Für das gerichtliche Verfahren befürwortet man die klassische Rollenverteilung des Erwachsenen-Strafprozesses.
  • Die anwaltliche Vertretung soll nicht schlechter sein als bei Erwachsenen.
  • Auch der  Erziehungsgedanke wird so gesehen, dass dieser junge Menschen fördern, hingegen nicht Rechte oder Positionen beschneiden soll, die Erwachsenen in vergleichbarer Lage zustehen.

In den USA, aber auch in Europa, den Niederlanden [1995], England [1994], Frankreich [1996] sowie in mittel- und osteuropäischen Ländern hat man das Jugendrecht gesetzlich verschärft.

Diese Entwicklung schafft auch einen entsprechenden Druck für Deutschland, dem bislang besonnen widerstanden werden konnte. Die Auseinandersetzungen darüber dürften noch nicht beendet sein.

Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Allgemeinheit wird seit neuerem schon der  Jugendhilfe für die Zeit vor der Strafmündigkeit von Kindern, also dem 14. Lebensjahr die Einführung einer Art "Sub-Strafrecht" nahe gelegt.
Bei besonders schwierigen und aggressiven Kindern wird dagegen ein Wegschluss in gefängnisartige Heime diskutiert.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters logisch.

Am anderen Ende, bei den  Heranwachsenden, wird die zivilrechtliche Volljährigkeit betont, die auch eine volle strafrechtliche Haftung nach sich ziehen müsse.
In Wirklichkeit geht es aber nicht um das Ob dieser Haftung, sondern nur um das Wie...

 
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