Wohin führt der Weg?: Jugendstrafrecht
und aktuelle Entwicklungstendenzen
Ein (Aus-)Blick auf das traditionelle Jugendstrafrecht offenbart
die verschiedenen internationalen Entwicklungen und seine zunehmende Unübersichtlichkeit. Zwar gibt es einzelne "Stränge", aber auch diese variieren sehr.
Ein Beispiel dafür sind etwa die unterschiedlichen Strafmündigkeitsgrenzen.
Generell ist aber auch eine stärkere Betonung der Menschenrechte
und rechtsstaatlicher Grundsätze zu beobachten:
- Unbestimmte Strafen sind oft abgeschafft oder aber zumindest eingeschränkt
worden.
- Auf die Ausgewogenheit von Strafen (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz,
Übermaßverbot) wird besonders geachtet. Für das gerichtliche Verfahren
befürwortet man die klassische Rollenverteilung des Erwachsenen-Strafprozesses.
- Die anwaltliche Vertretung soll nicht schlechter sein als bei Erwachsenen.
- Auch der
Erziehungsgedanke wird so gesehen,
dass dieser junge Menschen fördern, hingegen nicht Rechte oder
Positionen beschneiden soll, die Erwachsenen in vergleichbarer Lage
zustehen.
In den USA, aber auch in Europa, den Niederlanden [1995],
England [1994], Frankreich [1996] sowie in mittel- und osteuropäischen Ländern
hat man das Jugendrecht gesetzlich verschärft.
Diese Entwicklung schafft auch einen entsprechenden Druck
für
Deutschland, dem bislang besonnen widerstanden werden konnte. Die Auseinandersetzungen darüber dürften noch nicht beendet sein.
Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Allgemeinheit wird seit neuerem
schon der Jugendhilfe für die Zeit vor
der Strafmündigkeit von Kindern, also dem 14. Lebensjahr die Einführung
einer Art "Sub-Strafrecht" nahe gelegt.
Bei besonders schwierigen und aggressiven Kindern wird dagegen ein Wegschluss
in gefängnisartige Heime diskutiert.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters
logisch.
Am anderen Ende, bei den Heranwachsenden,
wird die zivilrechtliche Volljährigkeit betont, die auch eine volle
strafrechtliche Haftung nach sich ziehen müsse.
In Wirklichkeit geht es aber nicht um das Ob dieser Haftung, sondern nur
um das Wie... |