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Jugendkriminalität › Internationaler Vergleich

Jugend(kriminal)recht in Deutschland und Frankreich

Auf der Suche nach neuen Wegen

Mit einem Vorwort von
Johannes Rau
Hrsg. Gisela Losseff-Tillmanns
Caroline Steindorif
Jaques Borricand
Gefördert durch das
Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW),
Bad Honnef

Bonn 1992
Forum Verlag Godesberg

Inhaltsverzeichnis

Vorwort von Johannes Rau

Ministerpräsident des Landes Nordrhein- Westfalen

"Wenn es eine Tradition des Fortschritts im Strafrecht gibt, dann ist sie vor allem im Jugendstrafrecht zu Hause", schrieb Bundespräsident Dr. Dr. Gustav Heinemann 1969, damals Bundesminister der Justiz.

Das Jugendstrafrecht wurde in Deutschland 1923 eingeführt, am Ende einer jahrzehntelangen Diskussion, wie die Jugendlichen behandelt werden sollten, die mit ihrem Verhalten "auffällig" waren, weil sie von der üblichen gesellschaftlichen Norm abwichen. Das Jugendgerichtsgesetz war damals schon ein Meilenstein in der Strafrechtsentwicklung und einer der großen Fortschritte dieses Jahrhunderts: Erstmals war Erziehung wichtiger als Urteil und Strafe.

Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht wurde dann in den letzten zwanzig Jahren mehr und mehr erweitert, aber auch abgerundet durch die Idee des Täter- Opfer- Ausgleichs, die schließlich in der jüngsten Reform des Jugendgerichtsgesetzes von 1990 verankert wurde. Jugendkriminalität darf nicht zur Lebenszäsur werden, sondern muß als ein Übergangsstadium von Menschen behandelt werden, die sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, weil sie erst lernen müssen, zu sich selber zu finden und ihre Zukunft zu planen und zu bestimmen.

In fast allen europäischen Ländern haben die Befürworter aus Theorie und Praxis diese Erkenntnis vielfältigen Reformkonzepten zugrunde gelegt. Das Jugendstrafrecht bewies so seine fortschrittliche Tradition im Strafrecht.

Die europäische Einigung bietet nun gute Chancen dafür, daß diese internationale Annäherung sich noch fortsetzt. Deutschland und Frankreich sollten mit ihren unterschiedlich entwickelten, aber zum gleichen Ziel führenden Erfahrungen dabei eine wichtige Schrittmacherfunktion ausüben: Versöhnen statt Strafen ist eine Leitidee, die neue Wege weisen will, um mit Straftaten umzugehen. In Frankreich wie in Deutschland sind für diese "Mediation" oder für den "Täter-Opfer- Ausgleich" zahlreiche Modellmaßnahmen entwickelt und verwirklicht worden. Ähnliche Bestrebungen gibt es überall auf der Welt. Wenn wir es schaffen, sie mit dem deutsch- französischen Impuls zu bestärken, könnte es gelingen, über den Versöhnungsgedanken im Strafrecht hinaus zu sozialerem, friedlicherem und solidarischerem Denken und Handeln aller Menschen in Europa zu finden.
Ich halte das in einer Zeit aggressiver gesellschaftlicher Auseinandersetzungen für ein wirklich lohnendes Ziel.

 
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