| Vorwort von Johannes Rau
Ministerpräsident des Landes Nordrhein- Westfalen
"Wenn es eine Tradition des Fortschritts im Strafrecht
gibt, dann ist sie vor allem im Jugendstrafrecht zu Hause",
schrieb Bundespräsident Dr. Dr. Gustav Heinemann 1969,
damals Bundesminister der Justiz.
Das Jugendstrafrecht wurde in Deutschland 1923 eingeführt,
am Ende einer jahrzehntelangen Diskussion, wie die Jugendlichen
behandelt werden sollten, die mit ihrem Verhalten "auffällig"
waren, weil sie von der üblichen gesellschaftlichen Norm
abwichen. Das Jugendgerichtsgesetz war damals schon ein Meilenstein
in der Strafrechtsentwicklung und einer der großen Fortschritte
dieses Jahrhunderts: Erstmals war Erziehung wichtiger als
Urteil und Strafe.
Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht wurde dann in den
letzten zwanzig Jahren mehr und mehr erweitert, aber auch
abgerundet durch die Idee des Täter- Opfer- Ausgleichs,
die schließlich in der jüngsten Reform des Jugendgerichtsgesetzes
von 1990 verankert wurde. Jugendkriminalität darf nicht
zur Lebenszäsur werden, sondern muß als ein Übergangsstadium
von Menschen behandelt werden, die sich in einer schwierigen
Lebensphase befinden, weil sie erst lernen müssen, zu
sich selber zu finden und ihre Zukunft zu planen und zu bestimmen.
In fast allen europäischen Ländern haben die Befürworter
aus Theorie und Praxis diese Erkenntnis vielfältigen
Reformkonzepten zugrunde gelegt. Das Jugendstrafrecht bewies
so seine fortschrittliche Tradition im Strafrecht.
Die europäische Einigung bietet nun gute Chancen dafür,
daß diese internationale Annäherung sich noch fortsetzt.
Deutschland und Frankreich sollten mit ihren unterschiedlich
entwickelten, aber zum gleichen Ziel führenden Erfahrungen
dabei eine wichtige Schrittmacherfunktion ausüben: Versöhnen
statt Strafen ist eine Leitidee, die neue Wege weisen will,
um mit Straftaten umzugehen. In Frankreich wie in Deutschland
sind für diese "Mediation" oder für den
"Täter-Opfer- Ausgleich" zahlreiche Modellmaßnahmen
entwickelt und verwirklicht worden. Ähnliche Bestrebungen
gibt es überall auf der Welt. Wenn wir es schaffen, sie
mit dem deutsch- französischen Impuls zu bestärken,
könnte es gelingen, über den Versöhnungsgedanken
im Strafrecht hinaus zu sozialerem, friedlicherem und solidarischerem
Denken und Handeln aller Menschen in Europa zu finden.
Ich halte das in einer Zeit aggressiver gesellschaftlicher
Auseinandersetzungen für ein wirklich lohnendes Ziel.
|