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Jugendkriminalität › Internationaler VergleichNeubacher

b) Universalität der Menschenrechte?

Im Großen und Ganzen gibt es zwischen westlichen und nicht-westlichen Kulturen zumindest in der Theorie einen recht breiten Konsens in Menschenrechtsfragen.

Man braucht insofern nur darauf zu verweisen, dass die inzwischen fast 200 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen der Weltorganisation beigetreten sind in dem Wissen um die herausragende Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und der Internationalen Pakte von 1966 für die Politik der UN.

Auch Staaten wie China, die den Menschenrechten traditionell eher verhalten und kritisch gegenüberstehen, sind bereit, in konkreten Fragen die Politik der Vereinten Nationen zu unterstützen und z.B. Richter an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu entsenden.

Ferner zeigt die Dekolonialisierung Afrikas und die Ächtung des Apartheidsregimes in Südafrika, die ohne die entschiedene Politik der Vereinten Nationen in dieser Form nicht hätte erfolgreich sein können, dass sich eine internationale Menschenrechtspolitik auch gegen Interessen des Westens richten kann.

Von daher ist es im politischen Alltag kaum erforderlich, stets von neuem die Universalität der Menschenrechte zu problematisieren. Wenn man das doch tut, so muss man zwei Einschränkungen konzedieren:

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In dem Maße, in dem sich daraus konkrete Konsequenzen und Forderungen für die praktische Politik ergeben, schwindet oft die Bereitschaft der Regierenden, sich an Menschenrechten messen zu lassen.

Das beruht in der Regel aber mehr auf politischen Herrschaftsstrategien (z.B. derjenigen, Macht und Einfluss einer Staatspartei zu sichern) als auf unüberwindlichen kulturellen Gegensätzen.

In der von China initiierten sog. Bangkok-Deklaration von 1993 sehen einige sogar die direkte politische Reaktion auf die Niederschlagung der Demokratiebewegung von 1989, also eine politisch motivierte "rival conception" zum weithin geteilten Menschenrechtsverständnis westlicher Provenienz[1].

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[1] Davis, Preface, in: Davis (ed.), Human Rights and Chinese Values. Legal, Philosophical, and Political Perspectives, 1995, S. vii.

 
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