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b) Universalität der Menschenrechte?
Im Großen und Ganzen gibt es zwischen westlichen und nicht-westlichen
Kulturen zumindest in der Theorie einen recht breiten Konsens in Menschenrechtsfragen.
Man braucht insofern nur darauf zu verweisen, dass die inzwischen fast
200 Mitgliedsstaaten der Vereinten
Nationen der Weltorganisation beigetreten sind in dem Wissen um die
herausragende Bedeutung der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte von 1948 und der Internationalen
Pakte von 1966 für die Politik der UN.
Auch Staaten wie China, die den Menschenrechten traditionell eher verhalten
und kritisch gegenüberstehen, sind bereit, in konkreten Fragen die Politik
der Vereinten Nationen zu unterstützen und z.B. Richter an den Internationalen Strafgerichtshof für
das ehemalige Jugoslawien zu entsenden.
Ferner zeigt die Dekolonialisierung Afrikas und die Ächtung des Apartheidsregimes
in Südafrika, die ohne die entschiedene Politik der Vereinten Nationen
in dieser Form nicht hätte erfolgreich sein können, dass sich eine internationale
Menschenrechtspolitik auch gegen Interessen des Westens richten kann.
Von daher ist es im politischen Alltag kaum erforderlich, stets von
neuem die Universalität der Menschenrechte zu problematisieren. Wenn
man das doch tut, so muss man zwei Einschränkungen konzedieren:
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In dem Maße, in dem sich daraus konkrete Konsequenzen und Forderungen
für die praktische Politik ergeben, schwindet oft die Bereitschaft der
Regierenden, sich an Menschenrechten messen zu lassen.
Das beruht in der Regel aber mehr auf politischen Herrschaftsstrategien
(z.B. derjenigen, Macht und Einfluss einer Staatspartei zu sichern) als
auf unüberwindlichen kulturellen Gegensätzen.
In der von China initiierten sog. Bangkok-Deklaration von
1993 sehen einige sogar die direkte politische Reaktion auf die Niederschlagung
der Demokratiebewegung von 1989, also eine politisch motivierte "rival
conception" zum weithin geteilten Menschenrechtsverständnis westlicher
Provenienz[1].
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[1] Davis, Preface, in: Davis (ed.),
Human Rights and Chinese Values. Legal, Philosophical, and Political
Perspectives, 1995, S. vii. |