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Jugendkriminalität › Internationaler VergleichNeubacher

3. Übersicht über die wichtigsten internationalen Normen zum Jugendkriminalrecht

a) Die UN-Kinderrechtskonvention

Das Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989[1] ist im Zusammenhang mit Normen zum Jugendkriminalrecht sicherlich das bedeutendste Dokument - nicht zuletzt wegen der großen Zustimmung: mit Ausnahme der USA und Somalias wurde es weltweit ratifiziert.

Es dehnt den Menschenrechtsstandard explizit auf Kinder aus.

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Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Ratifizierung des Abkommens einen Vorbehalt ausgesprochen und erklärt, dass das Übereinkommen innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung finden solle und es nur Staatenverpflichtungen begründe, die die Bundesrepublik nach näherer Bestimmung ihres mit dem Übereinkommen übereinstimmenden innerstaatlichen Rechts (bereits) erfülle.

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Diese Vorgänge machen deutlich, dass der Kampf für eine effektive Durch- und Umsetzung von Menschenrechten nicht allein eine Angelegenheit der Außenpolitik darstellt, sondern vor der eigenen Haustüre beginnt.

Im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention weist das deutschte Jugendrecht vor allem noch in den folgenden Bereichen Defizite auf:

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[1] BGBl. 1992 II S. 122. Dazu s. Kiessl, Die Regelwerke der Vereinten Nationen zum Jugendstrafrecht in Theorie und Praxis, 2001, S. 59 ff.; Dorsch, Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, 1994.

 
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