Auflösung des Jugendgerichtshofs
Wien
Festvortrag vom 29. November 2002
anläßlich
des 65. Geburtstages von Udo Jesionek von Horst Viehmann Verehrter Herr Präsident
des weltweit geachteten Jugendgerichtshofs Wien,
lieber Freund Udo,
verehrte Frau Jesionek,
verehrte Festversammlung. Beiträge zur Jesionek-Festschrift.“ wäre
eine Aufgabe, die sich würdig in diese heutige Festveranstaltung
einfügen würde, und so hatten wir, der Herr Professor
Moos und ich, es in der Vorbereitung auf diesen Tag gedacht
und auch abgesprochen. Analyse und Darstellung! Aber mir
ist schnell klar geworden, dass angesichts der Rednerliste
und der Zeitvorgabe dies heute nicht möglich sein würde,
und so will ich deshalb Ihren Auftrag, lieber Herr Moos,
modifizieren, auch weil es Ihnen allen wenig brächte,
trüge ich Ihnen die detailreichen Entwicklungen von
Spanien über Japan bis Österreich vor. Ich will
mich beschränken auf Leitlinien und Tendenzen und hoffe,
dass Sie damit zufrieden sein werden. Weniger ist dann vielleicht
wirklich mehr, denn auch das Zuhören und Aufnehmen ist
ja anstrengend genug! Die Festschriftbeiträge zum Jugendstrafrecht umfassen
die Länderberichte für Österreich, vier an
der Zahl, je einen für Spanien, Tschechien und Slowenien,
zwei für Japan und drei für Deutschland. Nur fünf
europäische Länder und Japan. Repräsentativ
für Europa ist das nicht!
Aber bin ich aber ganz froh über diese Beschränkung,
denn Frankreich, Niederlande, Großbritannien und andere
haben ebenfalls interessante Entwicklungen zu verzeichnen,
würden die Analyse aber auch schwieriger machen, ich
bräuchte also noch mehr Zeit. Zudem lassen sich in den
fünf europäischen Festschrift-Ländern weitgehend
parallele Entwicklungen feststellen, soweit es um jugendstrafrechtliche
Normprogramme, Kriminalpolitiken, Leitlinien und Tendenzen
geht.
Das erleichtert mir ein wenig meine Aufgabe!
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