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Jugendkriminalität › Internationaler Vergleich

Auflösung des Jugendgerichtshofs Wien

Festvortrag vom 29. November 2002
anläßlich des 65. Geburtstages von Udo Jesionek

von Horst Viehmann

Verehrter Herr Präsident
des weltweit geachteten Jugendgerichtshofs Wien,
lieber Freund Udo,
verehrte Frau Jesionek,
verehrte Festversammlung.

Beiträge zur Jesionek-Festschrift.“ wäre eine Aufgabe, die sich würdig in diese heutige Festveranstaltung einfügen würde, und so hatten wir, der Herr Professor Moos und ich, es in der Vorbereitung auf diesen Tag gedacht und auch abgesprochen. Analyse und Darstellung! Aber mir ist schnell klar geworden, dass angesichts der Rednerliste und der Zeitvorgabe dies heute nicht möglich sein würde, und so will ich deshalb Ihren Auftrag, lieber Herr Moos, modifizieren, auch weil es Ihnen allen wenig brächte, trüge ich Ihnen die detailreichen Entwicklungen von Spanien über Japan bis Österreich vor. Ich will mich beschränken auf Leitlinien und Tendenzen und hoffe, dass Sie damit zufrieden sein werden. Weniger ist dann vielleicht wirklich mehr, denn auch das Zuhören und Aufnehmen ist ja anstrengend genug!

Die Festschriftbeiträge zum Jugendstrafrecht umfassen die Länderberichte für Österreich, vier an der Zahl, je einen für Spanien, Tschechien und Slowenien, zwei für Japan und drei für Deutschland. Nur fünf europäische Länder und Japan. Repräsentativ für Europa ist das nicht!
Aber bin ich aber ganz froh über diese Beschränkung, denn Frankreich, Niederlande, Großbritannien und andere haben ebenfalls interessante Entwicklungen zu verzeichnen, würden die Analyse aber auch schwieriger machen, ich bräuchte also noch mehr Zeit. Zudem lassen sich in den fünf europäischen Festschrift-Ländern weitgehend parallele Entwicklungen feststellen, soweit es um jugendstrafrechtliche Normprogramme, Kriminalpolitiken, Leitlinien und Tendenzen geht.
Das erleichtert mir ein wenig meine Aufgabe!

 
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