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Ich weiß es nicht sicher, meine Damen und Herren,
aber ich vermute, dass in dieser Festschrift die Berichte
der Länder zum Jugendstrafrecht versammelt sind, in
denen der Jubilar Aufklärungs- und Beratungsarbeit geleistet
hat, und die offenbar so erfolgreich war, dass sich die Normprogramme
und die Reformabsichten in vielen Punkten ähnlich sind
- am auffälligsten in einem Punkt, in einer zentralen
Regelung, die nicht weniger als einen strafrechtlichen Paradigmenwechsel,
eine fundamentale Abkehr von traditionellen Strafrechtsprogrammen
beinhaltet, nämlich eine wiedergutmachende, auf Ausgleich
bedachte Strafrechtgerichtsbarkeit!
Sie manifestiert sich in den inzwischen weltweit bekannten
Synonymen „Außergerichtlicher Tatausgleich“ und „Täter-Opfer-Ausgleich“ und
neuerdings in Tschechien als „Wirksame Reue“!
Hielte der Wiener Schriftsteller Stefan Zweig diese Laudatio
- er würde von einer Sternstunde der Kriminalpolitik
reden.
Und das, lieber Udo Jesionek, ist Dein Werk! Es haben viele
andere mit gearbeitet, natürlich, wie könnte es
anders sein bei einem solchen Mammut-Vorhaben, aber Du bist
einer der maßgeblichen Propheten dieser dem christlichen
Menschenbild verpflichteten Versöhnungsarbeit der Strafgerichtsbarkeit!
Das Schreckensbild der Scharia am anderen Ende der Skala
macht die Dimension dieser Vision der Versöhnung überdeutlich.
Aber auch wer sich in unserem Rechtskreis klarmacht, was
dies konkret bedeutet, wie völlig anders als nach dem
traditionellen Muster unter diesem Wiedergutmachungsregime
die Verarbeitung und Bewältigung strafrechtlich relevanter
Handlungen in konkreten Delikts- und Konfliktsfällen
ablaufen, nämlich
- konstruktiv für das Opfer, es erhält Entschädigung
und Genugtuung, verliert Angst und Sorge vor den nächsten
Tat, fühlt sich vom Täter ernst genommen und
von der Gesellschaft angenommen,
- konstruktiv für den Täter, er kann helfen, die
Folgen der Tat zu lindern oder gar zu beseitigen, es kommt
vielleicht zur Aussöhnung mit dem Opfer, er wird nicht
ausgegrenzt, sondern integriert und schließlich
- konstruktiv auch für die Gesellschaft durch Schaffung
von Rechtsfrieden, durch Anerkennung und Stärkung der
Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung und vielleicht
auch durch mehr Gerechtigkeit im Sinne christlich/humanitärer
Verantwortung anstatt mit übel zufügender Strafe,
die fast immer die Vernichtung menschlicher Perspektiven
im Gefolge hat und das Opfer meist im Stich lässt oder
in die marginale Rolle des Zeugen drängt,
wer sich das klarmacht, der wird den gewaltigen Fortschritt
dieses sozial gezähmten Strafrechts auch bei uns erkennen,
die Befreiung der staatlichen Justiz vom Zwang, den Täter
auszugrenzen aus der Gesellschaft, in die er hineingeboren
worden ist, nicht als Krimineller, und die ihn in den meisten
Fällen zum Täter hat verkommen lassen,
wer sich dies alles klar macht, meine Damen und Herren, der
wird den Wert dieser Lebensleistung des Präsidenten
des Jugendgerichtshofs Wien, dessen Weisheit und Weitsichtigkeit
erst richtig begreifen können.
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