Jugendrechtshäuser
Demokratieschulen und Orientierungsstätten
fÜr junge Menschen in der interkulturellen Kommune
des 21.
Jahrhunderts
von Sigrun von Hasseln, Vorsitzende Richterin
am Landgericht Cottbus und Vorsitzende des Vereins Recht
und Gesellschaft e.V.
Im letzten Heft der Neuen Kriminalpolitik setzte sich Theresia
Höynck kritisch mit dem Konzept des »Jugendrechtshauses« auseinander und wies unter anderem
darauf hin, dass gemessen an der ambitionierten Selbstdarstellung
viele Initiativen und Projekte noch in der Vorbereitungsphase
stecken. Da dadurch der Anschein geweckt werden könne, dort würde
keine ernsthafte und verdienstvolle Arbeit geleistet, bat
Sigrun von Hasseln als Initiatorin des Konzeptes um die Möglichkeit
einer umfassenden Gegendarstellung. Der vorliegende Beitrag dokumentiert ausführlich den aktuellen
Stand der Arbeit aller Vereine und Initiativen, die sich
am 28. Mai 2002 in Berlin zum »Bundesverband der Jugendrechtshäuser
Deutschland« zusammenschließen wollen. Der Artikel »Das Jugendrechtshaus - neuer Akteur in der
Kriminalpolitik« einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des
Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hat zu
den offensichtlich beabsichtigten erheblichen Irritationen
und zu großer Empörung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen
Mitarbeitern der Jugendrechtshäuser in Deutschland geführt.
Es ist zwar verständlich, wenn neue Ideen - insbesondere
in etwas konservativeren Kreisen - zunächst misstrauisch
beäugt
werden. In Deutschland, so der Erziehungswissenschaftler
Prof. Dr. Peter Struck bei einer bildungspolitischen Tagung
am 9. Juni 2001 in Potsdam, dauere es im Durchschnitt 15
Jahre, bis sich eine gute pädagogische Idee durchsetze. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass Jugendrechtshausinitiativen
bei vielen kommunalen Jugendämtern und insbesondere Jugendhilfeausschüssen
aus Angst vor unliebsamer Konkurrenz vor noch oft große Hürden
gestellt werden. Eine grundsätzlich ablehnende Haltung allem
Neuen gegenüber darf aber nicht so weit führen, dass in einer
wissenschaftlichen Fachzeitschrift Beiträge junger Assessoren
zur Veröffentlichung zugelassen werden, in denen nicht einmal
ein Minimum an Recherche durchgeführt und, noch schlimmer,
schlichtweg falsche Fakten benannt werden. Schon bei minimalster
Basisrecherche wären folgende Fakten ermittelt worden: Theoretische Grundlagen Das Jugendrechtshaus (im Folgenden kurz: JRH) [1] versteht
sich als ständig in der Entwicklung befindliche Demokratieschule
und geistig-ethische Orientierungs-und Bildungsstätte in
der sozialen, interkulturellen Kommune des 21. Jahrhunderts.
- Sein Lern-und Erziehungsziel lautet Hilfestellung zur
Zukunftsfähigkeit für junge Menschen vom Kindergartenalter
an. Dabei sollen junge Menschen vor allem lernen, mit anderen
in einer offenen, multikulturellen High-Tech-ZivilGesellschaft
in friedlicher Nachbarschaft zu (über)leben.
- Mit seinem ganzheitlichen, rechtsethischen und rechtspädagogischen
Ansatz soll das JRH als Präventionszentrum und Partner
im Jugendstrafverfahren langfristig Gewalt, Rechtsextremismus
und sonstige Delinquenz bei jungen Menschen verhindern.
An oberster Stelle steht dabei die Vermittlung von Rechtsbewusstsein
als gesamtgesellschaftliche Basisaufgabe eines demokratischen
Rechtsstaats.
- Mit Hilfe der im Rahmen der Arbeit des JRHes interdisziplinär
entwickelten und noch ausbaufähigen Rechtspädagogik[2] wird
auf ganzheitlicher Basis und im Geist der Rechtsphilosophie
Arthur Kaufmanns[3] versucht, rechtsphilosophische
Inhalte in den Alltag des Kindergartens, der Schule, des
Jugendclubs und möglichst auch des Elternhauses niederschwellig
zu transformieren.
- Unter dem Motto: »Die Erziehung zum Recht beginnt im
Kindergarten« sollen junge Menschen auf interdisziplinärer
Basis durch ein vielseitiges, unkonventionelles und niederschwelliges
Angebot so früh wie möglich an die grundlegenden Prinzipien
des Zusammenlebens in Theorie und Praxis herangeführt werden.
- Sie sollen diese durch möglichst viele Erfahrungen als
Bestandteil ihres Alltags begreifen und gedanklich in der
Lage sein, sich selbst als Subjekte des alltäglichen Rechtsgeschehens
einzubinden.
- Sie sollen ferner Gelegenheit zur kritischen Auseinandersetzung
mit Grundfragen der Gesellschaft sowie zur Einbringung
innovativer Ideen und zum lebensvorbereitenden Üben von
demokratischen Spielregeln und Verantwortung erhalten.
mehr Äußere Rahmenbedingungen Wer in einer Zeit leerer Kassen, in -der meist schnelllebige,
auf Wahlperioden zugeschnittene Dünnbretterfolge das Rennen
machen, versucht, ein so breit angelegtes wissenschaftliches
Konzept -auf im Wesentlichen ehrenamtlicher Basis -unter
Gründung eines Netzwerkes in die Praxis umzusetzen, kann
nicht erwarten, dass sich ein solches Projekt binnen weniger
Monate problemlos in jede Kommune integrieren lässt. Schließlich geht es nicht um die Verlängerung der schon
unendlichen Reihe konkurrierender Jugendhilfeeinrichtungen,
sondern darum, in einer Kommune unspektakulär und dauerhaft
eine mit vielen Institutionen zusammenarbeitende. Kommunikations-und
Vermittlungsbörse für junge Leute rund um das Recht zu schaffen,
die informeller, behördenübergreifender Integrationsfaktor,
Bildungsträger und Partner für Elternhaus, Kindergarten,
Schule, Ausbildungsbetrieb, Bildungsträger, Jugendclub, Jugendhilfeeinrichtungen,
Jugendamt, Polizei und Jugendgericht ist.
mehr Dieser vielschichtige Prozess kann nur in teilweise sehr
kleinen Schritten erfolgen. Menschen, die sich trotz aller
Widrigkeiten bereit erklären, mitzuarbeiten, muss gestattet
sein, in Ruhe eine Initiative zu gründen, -die Grundlagen
zu prüfen, Verbündete zu suchen, Infoveranstaltungen durchzuführen
usw. Selbst wenn das Ergebnis zunächst nur darin besteht, dass
Verantwortliche einer Kommune im kleinen Kreis über das Projekt
sprechen und zunächst nur ein Beratungstelefon einrichten,
das von einem Rechtsanwalt oder einem Sozialpädagogen betreut
wird, ist der entscheidende Durchbruch zum JRH in dieser
Kommune geschafft. jedes Kind und jeder jugendliche, dem
schon durch ein solches Beratungstelefon geholfen werden
kann, ist als Erfolg auf dem schwierigen Weg der kleinen
Schritte zu verbuchen Die Sicherung der finanziellen Basis Das JRH setzt auf Sparsamkeit als neue alte Tugend,
die wir und unsere Kinder vor dem Hintergrund knapper werdender
Güter und leerer Kassen lernen müssen. Zur Sparsamkeit gehört insbesondere die Fähigkeit, aus »Nichts« etwas
machen zu können. Das wiederum aktiviert die oft (über)lebenswichtige
Phantasie, sich und anderen auch aus schwierigsten Lebenssituationen
heraushelfen zu können, ohne gleich auf die »schiefe Bahn« zu
geraten. Selbstverständlich geht es nicht ganz ohne Geld, und so
benötigen die Jugendrechtshäuser, die ja ausschließlich öffentliche
Aufgaben wahrnehmen, zumindest eine finanzielle Grundausstattung
für Sach-und Personalmittel.
mehr Jugendrechtshäuser und Jugendrechtshausinitiativen
in Deutschland Jugendrechtshäuser sind Einrichtungen, die im Rahmen eines
offiziellen Gründungsaktes gegründet wurden, und in denen
Arbeit mit jugendlichen geleistet wird. Dabei kann es sich um ein komplettes gegenständliches Haus,
eine Etage" einen Raum oder gar um ein virtuelles JRH
(s.u.) handeln, wenn es in einer Kommune noch kein reelles
gibt. Da die praktische Jugendarbeit überwiegend außerhalb eigener
Räumlichkeiten in Schulen, in Gerichtssälen, in Jugendclubs,
in Rechtsanwaltskanzleien oder auf der Straße (Streetwork)
geleistet wird, wäre es unter Kostengesichtspunkten unvernünftig,
zu große Räumlichkeiten zu bewirtschaften. Bei den Initiativen handelt es sich um einen Kreis von Personen,
die konkrete Vorbereitungshandlungen zur Gründung eines JRHes
leisten. Im März 2002 gibt es in insgesamt neun Bundesländern ca.
23-27 Jugendrechtshäuser und Initiativen mit steigender Tendenz.
Der Schwerpunkt liegt in Brandenburg mit ca. 13-17. Im Folgenden werden die einzelnen Einrichtungen und Initiativen
kurz vorgestellt:
Land
Brandenburg
Land
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Baden-Württemberg
Bayern
Die Gründung des Bundesverbandes der Jugendrechtshäuser Am 28. Mai 2002 wird in Berlin der Bundesverband
der Jugendrechtshäuser Deutschland mit Sitz in Berlin
gegründet.
Ziel des Bundesverbandes ist die optimale und flächendeckende
Umsetzung der Konzeption der Jugendrechtshäuser in Deutschland
als Demokratieschulen und Orientierungsstätten für junge
Menschen in der interkulturellen Kommune des 21. Jahrhunderts,
die Jugenddelinquenz und damit auch Rechtsextremismus vorbeugen
wollen. Spätestens seit dem barbarischen Terroranschlag von New
York am 11. September 2001 ist offenkundig, dass Prävention
nur mit Hilfe einer flächendeckenden, ganzheitlichen Rechtsgrundlagen-und
Wertevermittlung möglich ist. Zu den zu erwartenden Vorteilen des Bundesverbandes gehören
die Erleichterung des interdisziplinären Erfahrungsaustausches,
die Nutzung des Synergieeffektes, eine effektivere Mitwirkung
am rechts-und erziehungspolitischen Meinungsbildungsprozess
als Ansprechpartner für Bundesbehörden, die Effektuierung
der wissenschaftlichen Begleitung, Qualitätssicherung und
Evaluation sowie die zentrale Fördermittel-Beschaffung, die
effektivere Fortbildung von Multiplikatoren (Lehrern, Juristen,
Pädagogen, Eltern) und die Optimierung der Netzwerkarbeit
auf Bundesebene. Vor der eigentlichen Gründungsveranstaltung veranstalten
die Friedrich-Ebert-Stiftung und der Verein Recht und Gesellschaft
e.V. ab 10.00 Uhr die öffentliche, interdisziplinäre Fachtagung
"Demokratieschulen in der interkulturellen Gesellschaft.
Das Modell der Jugendrechtshäuser." [Quelle: Neue Kriminalpolitik 2/2002]
[1] Sigrun v. Hasseln (Hrsg.), Das Jugendrechtshaus
2000, Orientierungsstätte für junge Menschen in der sozialen
Stadt des 21. Jahrhunderts. Berlin 2000. [2] Sigrun v. Hasseln »Rechtspädagogische Bausteine im Jugendrechtshaus«.
Wenn Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte in die Schulen
gehen. März 2001 (zu beziehen b. Cottbuser Jugendrechtshaus,
Gerichtsstr. 1, 03046 Cottbus) [3] Arthur Kaufmann, Rechtsphilosophie,
München, 2. Aufl.
1997 [8] Horst Viehmann i. v. Hasseln, Das
Jugendrechtshaus 2000, aa0. S. 215 ff. Das Jugendrechtshaus
als Integrationspartner
für die Justiz. [9] Sigrun v. Hasseln, Das Jugendrechtshaus
2000, aa0.
S. 162. [10] S.v.Hasseln, Vom Fremdenhaß zur Toleranz. Interkultureller
Täter-Opfer-Ausgleich. Neue Justiz 2002,182. [11] vgl. z.B. S.v.Hasseln, Wenn Bettnässer Weltpolitik
machen. Rechtsradikale Kinder auf der Anklagebank. Was können
wir in der Justiz tun? Was können wir als Bürger tun? Kann
das Jugendrechtshaus helfen? »Betrifft Justiz«, 2000, 304. [12] S.v.Hasseln, Tilly Timber auf Megaland.
Geschichten rund um das Jugendrechtshaus. Rechtspädagogisches
Kinder-u. Jugendbuch, 128 S., 19,80 DM. Leipzig 1998. ISBN
3-931801-63-2.
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