| "Verdächtig" von Heribert
Prantl - Buchbesprechung
Starker Staat und deutscher Liberalismus
von Marius Heuser (27. Februar 2003)
In seinem Buch "Verdächtig - Der starke Staat
und die Politik der inneren Unsicherheit", das im Mai
letzten Jahres erschien, stellt Heribert Prantl den systematischen
Abbau demokratischer Rechte in Deutschland während der
vergangenen dreißig Jahre dar. In der für ihn
typischen, bildhaften Sprache betrachtet der Leiter des Innenressorts
der Süddeutschen Zeitung die einzelnen Gesetzesänderungen,
ihr Zustandekommen und die Logik, die ihnen zugrunde liegt.
Er umschifft aber die Frage nach den tieferliegenden Ursachen
und Zusammenhängen. Die Entwicklungen vor dem 11. September 2001 Frühere Einschränkungen demokratischer Rechte,
wie das KPD-Verbot von 1956 oder die Notstandsgesetze von
1968, erwähnt Prantl nur am Rande. Er beginnt seine
Ausführungen mit einem Blick auf die Anti-RAF-Gesetzgebung
der 70er Jahre.
Unter der Kapitelüberschrift "Der Terrorrist als
Gesetzgeber - Teil 1: RAF" führt Prantl aus, wie
Politiker aller Parteien zu Zeiten des RAF-Terrors Gesetze,
die elementare Grundrechte außer Kraft setzten, in
atemberaubendem Tempo und ohne Debatten oder Diskussionen
durchs Parlament peitschten. So wurde am 1. Oktober 1977,
mitten im "deutschen Herbst", das Kontaktsperregesetz
verabschiedet, das die Isolationshaft für Terroristen
ermöglichte.
Ein Jahr darauf wurde ein zweites Anti-Terror-Gesetz verabschiedet,
das unter anderem die Durchsuchung von Wohnungen erleichterte,
die Gründe für den Ausschluss eines Anwalts herabsetzte
und Kontrollstellen zur Personenidentifizierung ermöglichte.
Gleichzeitig wurden die Zwangsmittel der Strafverfolgung
ausgeweitet. Telefonüberwachung, Raster- und Schleppnetzfahndung
trafen zunehmend auch völlig unschuldige Personen.
Das eigentlich Brisante dieser Entwicklung sieht Prantl
in der fehlenden Aufarbeitung der Gesetzgebung dieser Zeit. "Was
als Quasi-Notstandsrecht zur Bekämpfung der RAF begonnen
hatte, wurde nie mehr gründlich evaluiert und im Lauf
der Zeit strafrechtlicher Standard."
Prantl zeigt weiter auf, wie der Abbau demokratischer Rechte
auch nach dem RAF-Terror die Leitlinie der Innenpolitik blieb.
So das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994. Es erlaubt
dem BND alle Telefongespräche im oder ins Ausland, in
denen bestimmte Stichworte fallen, aufzuzeichnen, auszuwerten
und an Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstige Interessenten
weiterzugeben. Das unterhöhlt nicht nur den Grundsatz
weiter, dass nur derjenige vom Staat behelligt wird, der
sich verdächtig macht, sondern war auch ein erster Schritt
zu einer Verschmelzung von Polizei und Geheimdiensten.
Im Juli 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht
dieses Gesetz für teilweise verfassungswidrig und forderte
eine deutliche Entschärfung und Präzisierung. Es
gab dem Gesetzgeber hierfür eine Frist bis zum 30. Juni
2001. Am 11. Mai 2001 verabschiedete der Bundestag mit der
mittlerweile rot-grünen Mehrheit eine Novellierung des
Gesetzes. Anstatt wie aufgetragen präzisiert, wurden
die Befugnisse des BND ausgeweitet. Zusätzlich zu nicht
leitungsgebundenen Gesprächen werden nun auch kabelgebundene
Ferngespräche überwacht. Belauschte können
nur noch gegen ihre eigene Überwachung klagen, wenn
sie eine amtliche Benachrichtigung darüber erhalten
haben, und nicht, wenn sie auf anderen Wegen davon erfahren.
Mittlerweile ist Deutschland unter den westlichen Industriegesellschaften
Spitzenreiter beim Abhören von Telefongesprächen.
Prantl gibt an, dass die Bundesregierung selbst 1,4 Millionen überwachte
Telefonverbindungen eingeräumt hat.
Im Februar 1998 legalisierte der deutsche Bundestag zusätzlich
den großen Lauschangriff. Eine große Koalition
aus SPD, CDU und FDP opferte das Grundrecht auf Unverletzlichkeit
der Wohnung der angeblichen Bekämpfung der organisierten
Kriminalität. Ermittler können nun in Wohnungen
einbrechen und dort Wanzen deponieren. Die Betroffenen wurden
hiervon häufig nicht einmal nach Abschluss der Untersuchungen
in Kenntnis gesetzt.
Ebenfalls 1998 erlaubte das neue Bundesgrenzschutzgesetz
dem BGS, willkürlich das Gepäck von völlig
unverdächtigen Personen zu durchsuchen. Auch hiermit
wird die Strafverfolgung systematisch auf breite Schichten
der Bevölkerung ausgeweitet.
Während der Gesetzgeber in den letzten Jahren und Jahrzehnten
ständig bemüht war, bestehende Gesetze zu verschärfen
und demokratische Rechte einzuschränken, hat er die
Kontrolle über die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten
zunehmend abgebaut. So besteht bis heute keine klare gesetzliche
Regelung zur Nutzung von genetischen Fingerabdrücken.
Der damalige Innenminister Manfred Kanther hatte im April
1998 dem BKA per Verordnung ermöglicht, neben gewöhnlichen
Fingerabdrücken auch DNA-Profile zu speichern. Ein Gesetz,
dass im Juni des selben Jahres verabschiedet wurde, regelt
recht schwammig, von wem und wann solche Daten erhoben und
gespeichert werden können, nicht aber, wie man mit ihnen
umzugehen hat, wer sie abfragen darf usw.. Die genetischen
Daten eines Menschen enthalten praktisch alle seine Erbinformationen
und sind daher äußerst sensibel.
Die Entwicklung nach dem 11. September
Die Entwicklungen nach den Terroranschlägen vom 11.
September 2001 fasst Prantl unter der Überschrift "Der
Terrorist als Gesetzgeber - Teil 2: Al Kaida" zusammen.
Er zeigt zunächst auf, mit welcher Eile Innenpolitiker
aus allen Parteien die Gunst der Stunde nutzten, um Rasterfahndungen
einzuleiten und neue Gesetzespakete zu schnüren.
Das Mittel der Rasterfahndung sei völlig ineffektiv
genutzt worden, meint Prantl. Eine Rasterfahndung mache nur
dann Sinn, wenn man ein detailliertes Täterprofil habe.
Fehle dieses, sei das Raster viel zu grob, um daraus irgendetwas
ableiten zu können. De facto seien einfach alle arabischen
Studenten unter Generalverdacht gestellt und mit allen oben
genannten Mitteln observiert und bespitzelt worden.
Unmittelbar nach dem 11. September wurden Gesetzespakete
hastig verabschiedet und ohne jede ernsthafte Diskussion
durchs Parlament gepeitscht. Als das erste Anti-Terror-Gesetz
am 14. Dezember den Parlamentariern vorgelegt wurde, wusste
kaum einer, worüber er da überhaupt abstimmen sollte. "So
ein Prozedere hat mit einem regulären Gesetzgebungsgang
nichts mehr zu tun; es war und ist eine Farce."
Die Gesetze sind laut Prantl ohne Wirkung gegen den Terrorismus.
Vielmehr setzen sie in erhöhtem Tempo jene Entwicklung
fort, die schon in den siebziger, spätestens aber in
den neunziger Jahren begonnen hat.
Die Befugnisse des BND wurden weiter ausgebaut. Er darf
nun nicht nur Auslands-, sondern auch Inlandsverbindungen
abhören. Weiter darf er auf Bank-, Post-, und Luftverkehrsdaten
zugreifen. Das alles ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche
Genehmigung, die bei regulären Ermittlungen stets erforderlich
ist. Die so gewonnen Daten dürfen trotzdem an die Polizei
weitergeleitet werden, womit die Vorschriften des Strafverfahrensrechts
leicht umgangen werden können. "Das Verbrechensbekämpfungsgesetz
von 1994 öffnete sie [die Tür zwischen Polizei
und Geheimdiensten] erstmals einen Spalt. Jetzt wird die
Tür immer weiter aufgestoßen."
Personen, die in "Einrichtungen, die für das Funktionieren
des Gemeinwesens unverzichtbar sind," arbeiten, können
fortan von den Geheimdiensten überprüft und ggf.
entlassen oder nicht eingestellt werden. Den betroffenen
Personenkreis legt im Rahmen des schwammigen Gesetzestextes
der Innenminister per Rechtsverordnung fest. Berufsverbote
wie in den 70-er und 80-er Jahren sind damit nicht nur im öffentlichen
Dienst, sondern in einem viel umfassenderen Bereich möglich.
Die Ausweisungsgründe für in Deutschland lebende
Ausländer wurden ausgeweitet, die Gründe für
die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung ebenso. Ausgewiesen
werden kann jetzt schon, wer im Verdacht steht, eine terroristische
Vereinigung zu unterstützen; wobei sich die Frage stellt,
welche Organisationen als terroristisch gelten und welche
als Befreiungsorganisationen. Die diesbezüglichen Einschätzungen
haben sich in jüngster Zeit häufig in Richtung "terroristisch" verschoben.
Gleichzeitig wurde das Vereinsgesetz verändert. Ausländervereine
können schon verboten werden, wenn "ihr Zweck oder
ihre Tätigkeit die politischen Willensbildung [...]
beeinträchtigt oder gefährdet".
Im gesamten Gesetzestext werden Schlüsselbegriffe,
wie der des Terrorismus, nicht näher definiert. Er bleibt
insgesamt schwammig, kann deshalb nach Belieben ausgelegt
und für reaktionäre politische Zwecke eingesetzt
werden. Erfahrungen mit anderen Gesetzen, wie den weiter
oben genannten, legen die Vermutung nahe, dass dies der Fall
sein wird.
Prantl legt auch dar, wie Geheimdienste Fakten geschaffen
haben, um demokratische Rechte weiter auszuhöhlen. "1978
hatte der niedersächsische Geheimdienst nach Absprache
mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des
Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen
in die Schuhe geschoben, um sich beim Wähler als effektiver
Terroristenverfolger zu empfehlen."
Ein anderes Beispiel ist der vom Bundesnachrichtendienst
im August 1994 inszenierte Plutoniumschmuggel von Moskau
nach München. "Deutsche Lockspitzel hatten so lange
mit so viel Geld gewedelt, bis ‚normale’ Kriminelle
ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren."
Prantls Einschätzung
Prantl sieht einen Zusammenhang zwischen Kriminalität
und sozialer Ungleichheit. "Der alte Satz, wonach die
beste Kriminalpolitik eine gute Sozialpolitik ist, gilt auch
in einer globalisierten Welt," schreibt er. Die ständige
Verschärfung von Gesetzen betrachtet er als Flucht vor
diesen Problemen, die Gesetze gegen die sogenannte organisierte
Kriminalität als Ablenkung von der "hausgemachten
Kriminalität". Weiter geht seine Analyse der gesellschaftlichen
Ursachen für den rigorosen Abbau demokratischer Rechte
nicht.
Seine Antwort besteht in einem Aufruf an den Liberalismus: "Der
Fundamentalfehler liberal-rechtsstaatlicher Politik aber
sieht so aus: Sie hat sich den starken Staat rauben lassen.
Sie war furchtsam, sie hat sich, zum Beispiel, nicht für
Resozialisierung zu werben getraut." Die Frage, warum
sich der Liberalismus derart unfähig erweist, die Entwicklung
hin zum alles und jeden kontrollierenden Staat aufzuhalten
oder ihr auch nur nennenswerten Widerstand entgegen zu setzen,
stellt er dagegen nicht.
Obwohl Prantl sonst ständig auf Beispiele aus der Geschichte
verweist, verlässt ihn hier sein historischer Sinn.
Dabei liefert das völlige Fehlen ernsthafter liberaler
Traditionen in Deutschland den Schlüssel zum Verständnis
der gegenwärtigen Rechtsentwicklung.
Während sich in den USA und Frankreich das liberale
Bürgertum in der Revolution an die Spitze der Volksmassen
stellte und starke demokratische Traditionen verankerte,
erhob es in Deutschland erst zaghaft sein Haupt, als sich
bereits eine kräftige Arbeiterbewegung entwickelt hatte
- und versteckte sich sofort wieder hinter dem Rücken
der feudalen Herrscher. Im wilhelminischen Reich und der
Weimarer Republik existierte der Liberalismus nur in Form
des Nationalliberalismus - liberal in Wirtschaftsfragen,
national und demokratiefeindlich in politischen Fragen. Ernsthafte
demokratische Grundsätze verfocht lediglich die marxistische
Arbeiterbewegung.
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg implantierten die Siegermächte
einige demokratische Grundsätze im deutschen Rechtssystem,
ohne dass diese vom Justizapparat jemals verdaut und verinnerlicht
wurden. Angesichts wachsender Ungleichheit und sozialer Spannungen
setzen sich nun die alten, autoritären Instinkte wieder
durch. Die Aufrüstung des Staatsapparats ist keine fehlgeleitete
Kriminalpolitik, wie Prantl glaubt, sondern die Vorbereitung
auf heftige Klassenauseinandersetzungen.
Prantl, selbst studierter Jurist, entlarvt in seinem Buch
die Verfechter der Inneren Sicherheit als Scharlatane und
prangert den Abbau demokratischer Rechte an. In dieser Hinsicht
ist es empfehlenswert. Aber wenn es darum geht, dieser Entwicklung
etwas entgegen zu setzen und ihre Logik zu verstehen, hat
er nicht viel mehr zu bieten als eine ausschweifende - und
gerade in diesem Buch wirklich zu dick aufgetragene - Rhetorik,
dann macht sich auch bei ihm der deutsche Jurist und Staatsanwalt
bemerkbar.
Heribert Prantl: Verdächtig,
Der starke Staat und die Politik der inneren Unsicherheit,
Europa Verlag 2002, ISBN:
3-203-81041-7
[aus: World
Socialist Web Site] |