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Innere Sicherheit › BasisinformationenAlbrecht

1. Konzepte und Begriffe der Sicherheit

Unübersehbar hat die Sicherheit wie kaum ein anderes Thema der Gegenwart die öffentliche und politische Aufmerksamkeit auf sich gezogen, und damit den Sicherheitsdiskurs zu einer Dauerangelegenheit gemacht.

Nicht zuletzt wird dies auch sichtbar im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Freiheit, Sicherheit und Recht" im Rahmen des die Unionsverfassung vorbereitenden Europäischen Konvents.

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Die Sicherheitspolitik ist auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einem Wandel ausgesetzt, der sie aus der einst strengen Trennung zwischen innerer und der äußerer Sicherheit, staatlicher und ziviler Sicherheit sowie einer einst ebenso scharfen Unterscheidung zwischen Prävention und Repression und diesen zugeordneten und separierten Institutionen herausgeführt hat.

Die zunehmende Ausrichtung der Rechtspolitik auf Sicherheit hat freilich noch eine weitere Komponente. Denn Sicherheit ist eine Sache der Exekutive und des Innenressorts, deren Bedeutungszunahme mithin zu einer Bedeutungsabnahme des Justizressorts und der Judikative sowie der Parlamente führt.

Die Arbeitsgruppe "Freiheit, Sicherheit und Recht" hat mit dem Vorschlag, einerseits Gesetzgebung und Operationen/Exekutivtätigkeiten auf der europäischen Ebene schärfer zu trennen und andererseits ein neues europäisches Organ als Nachfolger des so genannten Art. 36 Komitee mit der Koordination operativer Aktivitäten zu befassen, ganz offensichtlich den Trend hin zu einem weiteren Ausbau des exekutiven Arms im Bereich der repressiven und präventiven Antworten auf Kriminalität und Unsicherheit weiter verstärkt [1].

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Erweiterungen und Veränderungen
des Sicherheitsbegriffs sind keine Eigenart
des europäischen politischen Prozesses

Das Ergebnis des Wandels in den Sicherheitskonzepten zeigt sich auf nationaler wie auf europäischer Ebene in Form eines erweiterten, oder besser umfassenden, Sicherheitsbegriffes, an Hand dessen rechts- und sicherheitspolitische Programme entworfen werden und durch den insbesondere auch die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen angeleitet wird.

Freilich findet sich ein weiteres Element. Der politische Diskurs wird zunehmend auf die europäischen, teils auch internationale Ebene verschoben.

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Im Rahmen der Europäischen Union erhöht sich einerseits der Verbindlichkeitsgrad, andererseits konzentrieren sich die Aktivitäten nunmehr auf das Beweisrecht, auf die Ermittlungsmaßnahmen, Zwangseingriffe im Ermittlungsverfahren und das materielle Strafrecht in sensiblen Bereichen.

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Die Erweiterungen und Veränderungen des Sicherheitsbegriffs sind freilich keine Eigenart des europäischen politischen Prozesses.

Die Erweiterung der Sicherheitspolitik auf die so genannten Vorfelder der Kriminalität und die Einbettung der Kriminalpolitik in eine Politik der Prävention lassen sich an den Bedeutungsverlagerungen im Strafprozess von der Hauptverhandlung zum Ermittlungsverfahren ebenso erkennen wie an der zunehmenden Dominanz der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden sowie einer gleichzeitig zunehmenden Marginalisierung der Judikative [2].

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Das Sicherheitskonzept, wie es auf europäischer Ebene entstanden ist, erfasst demnach die militärische und die polizeiliche Dimension der Herstellung der Sicherheit, die nationale Sicherheit wie die Sicherheit des Einzelnen bzw. der Zivilgesellschaft, es umfasst ferner die Prävention wie die Repression, die strategische Informationssammlung und den operativen Datenaustausch.

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Sicherheitskonzept  umfasst die Prävention
wie die Repression

Die Sicherheitskonzeptionen sind schließlich verbunden mit Vorstellungen über Risiken und Gefahren, die sich bereits seit den achtziger Jahren in einem Katalog von Phänomenen konkretisiert haben.

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Das Sicherheitskonzept greift somit in den Kernbereichen Entwicklungen auf, deren Substanz sich bereits in den letzten Jahrzehnten deutlich abzeichnete.

Es handelt sich um die Linien, die durch Immigrationspolitik und die Politik des politischen Asyls, durch die Politik gegen transnationale und organisierte Kriminalität, die Anti-Terrorismus Politik und die Telekommunikationspolitik gezogen worden sind [3].


[1] Europäischer Konvent: Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Freiheit, Sicherheit und Recht". Conv 426/02, S. 16.

[2] Albrecht, P.-A.: Die neu verfasste Polizei: Grenzverwischung und Geheimverfahren. Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Sonderheft. Winfried Hassemer zum 60. Geburtstag. Baden-Baden 2000, S. 17-24.

[3] Albrecht, H.-J., Fijnaut, C. (Hrsg.): The Containment of Transnational Organized Crime. Comments on the UN-Convention of December 2000. Freiburg: Edition iuscrim 2002.

 
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