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1. Konzepte und Begriffe der Sicherheit
Unübersehbar hat die Sicherheit wie kaum ein anderes Thema der Gegenwart
die öffentliche und politische Aufmerksamkeit auf sich gezogen, und damit
den Sicherheitsdiskurs zu einer Dauerangelegenheit gemacht.
Nicht zuletzt wird dies auch sichtbar im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Freiheit,
Sicherheit und Recht" im Rahmen des die Unionsverfassung vorbereitenden
Europäischen Konvents.
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Die Sicherheitspolitik ist auf nationaler, europäischer und internationaler
Ebene einem Wandel ausgesetzt, der sie aus der einst strengen Trennung
zwischen innerer und der äußerer Sicherheit, staatlicher und ziviler
Sicherheit sowie einer einst ebenso scharfen Unterscheidung zwischen
Prävention und Repression und diesen zugeordneten und separierten
Institutionen herausgeführt hat. Die zunehmende Ausrichtung der Rechtspolitik auf Sicherheit hat
freilich noch eine weitere Komponente. Denn Sicherheit ist eine Sache
der Exekutive und des Innenressorts, deren Bedeutungszunahme mithin zu
einer Bedeutungsabnahme des Justizressorts und der Judikative sowie der
Parlamente führt.
Die Arbeitsgruppe "Freiheit, Sicherheit und Recht" hat mit dem Vorschlag,
einerseits Gesetzgebung und Operationen/Exekutivtätigkeiten auf
der europäischen Ebene schärfer zu trennen und andererseits ein
neues europäisches Organ als Nachfolger des so genannten Art. 36
Komitee mit der Koordination operativer Aktivitäten zu befassen,
ganz offensichtlich den Trend hin zu einem weiteren Ausbau des exekutiven
Arms im Bereich
der repressiven und präventiven Antworten auf Kriminalität und Unsicherheit
weiter verstärkt [1].
mehr ›› Erweiterungen und Veränderungen
des Sicherheitsbegriffs sind
keine Eigenart
des europäischen politischen Prozesses Das Ergebnis des Wandels in den Sicherheitskonzepten zeigt
sich auf nationaler wie auf europäischer Ebene in Form eines erweiterten,
oder besser umfassenden, Sicherheitsbegriffes, an Hand dessen
rechts- und sicherheitspolitische Programme entworfen werden und durch
den insbesondere auch die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen
angeleitet wird. Freilich findet sich ein weiteres Element. Der politische Diskurs wird
zunehmend auf die europäischen, teils auch internationale Ebene verschoben.
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Im Rahmen der Europäischen Union erhöht sich einerseits der Verbindlichkeitsgrad,
andererseits konzentrieren sich die Aktivitäten nunmehr auf das Beweisrecht, auf
die Ermittlungsmaßnahmen, Zwangseingriffe im Ermittlungsverfahren und
das materielle Strafrecht in sensiblen Bereichen.
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Die Erweiterungen und Veränderungen des Sicherheitsbegriffs sind freilich
keine Eigenart des europäischen politischen Prozesses. Die Erweiterung der Sicherheitspolitik auf die so genannten Vorfelder
der Kriminalität und die Einbettung der Kriminalpolitik in eine Politik
der Prävention lassen sich an den Bedeutungsverlagerungen im Strafprozess von
der Hauptverhandlung zum Ermittlungsverfahren ebenso erkennen wie an
der zunehmenden Dominanz der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden
sowie einer gleichzeitig zunehmenden Marginalisierung der Judikative [2].
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Das Sicherheitskonzept, wie es auf europäischer Ebene entstanden
ist, erfasst demnach die militärische und die polizeiliche Dimension
der Herstellung der Sicherheit, die nationale Sicherheit wie die Sicherheit
des Einzelnen bzw. der Zivilgesellschaft, es umfasst ferner die Prävention
wie die Repression, die strategische Informationssammlung und den operativen
Datenaustausch. mehr ›› Sicherheitskonzept umfasst die Prävention
wie
die Repression Die Sicherheitskonzeptionen sind schließlich verbunden mit Vorstellungen über
Risiken und Gefahren, die sich bereits seit den achtziger Jahren in einem
Katalog von Phänomenen konkretisiert haben. mehr ›› Das Sicherheitskonzept greift somit in den Kernbereichen Entwicklungen
auf, deren Substanz sich bereits in den letzten Jahrzehnten deutlich
abzeichnete. Es handelt sich um die Linien, die durch Immigrationspolitik und die
Politik des politischen Asyls, durch die Politik gegen transnationale
und organisierte Kriminalität, die Anti-Terrorismus Politik und die Telekommunikationspolitik
gezogen worden sind [3].
[1] Europäischer
Konvent: Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Freiheit, Sicherheit und Recht".
Conv 426/02, S. 16. [2] Albrecht,
P.-A.: Die neu verfasste Polizei: Grenzverwischung und Geheimverfahren.
Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Sonderheft. Winfried Hassemer zum 60. Geburtstag. Baden-Baden 2000, S.
17-24. [3] Albrecht,
H.-J., Fijnaut, C. (Hrsg.): The Containment of Transnational Organized
Crime. Comments on the UN-Convention of December 2000. Freiburg: Edition
iuscrim 2002.
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