Projektbeschreibung
Nutzer-Profil
Veranstaltungen
Was ist das?
Klassische Experimente
Jugendkriminalität
Ausländerkriminalität
Fremdenfeindliche Straftaten
Gewaltkriminalität
Wirtschaftskriminalität
Innere Sicherheit
Prävention
Impressum
Innere Sicherheit › BasisinformationenAlbrecht

4.3 Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Herstellung von Sicherheit

Die Folgen der Erweiterung des Sicherheitsbegriffs zeigen sich dann in Form einer zunehmenden Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Kontrolle und Repression von Kriminalität.

Hierzu gehören vor allem zwei Felder, nämlich die Geldwäschekontrolle sowie die sich nunmehr deutlich abzeichnenden Anforderungen an Telekommunikationsfirmen für Zwecke der Überwachung der Telekommunikation.

Auf die besondere Bedeutung, die der illegalen Gewinnen und der Geldwäsche und nunmehr auch der Finanzierung des Terrorismus zugeordnet wird, wurde bereits hingewiesen.

mehr ››

Freilich reichen die Probleme weiter. Die Probleme verweisen auf die Entwicklung vom Rechtsstaat zum Schutzstaat sowie auf einen damit zusammenhängenden Typus von Intervention, der wenig formalisiert ist, auf symbolische Politik zielt und schließlich einer rationalen Effektivitätskontrolle entzogen wird.

Die Konsequenzen in Form der Erweiterungen der Möglichkeiten vor allem des vorläufigen Zugriffs ("Einfrieren") auf verdächtiges Vermögen sind beträchtlich; sie greifen die wirtschaftlichen Grundlagen von Einzelpersonen und Unternehmen an und belegen ebenfalls die Bedeutungsverschiebung in das Ermittlungsverfahren oder gar dessen Vorfeld.

Ein zweiter Bereich, in dem die Zivilgesellschaft nunmehr in Pflicht genommen wird, betrifft den Telekommunikationssektor.

mehr ››

Gemeinsam ist den internationalen Entwicklungen in diesem Bereich deshalb auch die Auseinandersetzung um den Schutz von Menschenrechten, die gerade in den Dokumenten des Europarats wie der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments, vor allem aber in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sichtbar wird.

mehr ››

Die Europäische Union hat in verschiedenen Resolutionen und Beschlüssen die Bedeutung der Überwachung der Telekommunikation als besonders hilfreich für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität hervorgehoben.

Die Bedeutung der Überwachung der Telekommunikation und ihr Nutzen für die Strafverfolgung folgen freilich aus dem heimlichen und verdeckten Eindringen in den Privatbereich von Bürgern und damit aus Eingriffen in Grundrechte, die in nationalen Verfassungen, europäischen und internationalen Instrumenten geschützt werden.

mehr ››

Insoweit geht es um einen Ausgleich von Interessen und Abwägungen, die auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und hier in Art. 8 I und II vorgezeichnet worden sind (vgl. auch Art. 7, 8 der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union; Art. 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Art. 17 des Paktes über Zivile und Politische Rechte).

 
nach oben   nach oben
 

 Druckversion