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4.4 Vom Tatverdacht zum Risiko
Die Entwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung sind
im Übrigen charakteristisch für die Abkehr vom konventionellen Ziel,
begangene Straftaten aufzuklären, und die Zuwendung zu einer proaktiven
oder präventiven Ausgestaltung und Nutzung neuer (technischer) Ermittlungsmethoden.
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Die Erfahrungen mit der Nutzung der Überwachung der Telekommunikation
geben auch Anlass über die Möglichkeiten der externen, insbesondere richterlichen
Kontrolle nachzudenken. Denn die Evaluation zeigt, dass richterliche Ablehnungen von Anträgen
auf Überwachung praktisch nicht vorkommen. So wurde beispw. in den USA zwischen 1990 und 2000 kein einziger Antrag
auf Überwachung der Telekommunikation abgelehnt. In europäischen Ländern
liegen die Verhältnisse ähnlich [1].
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[1] Vgl. zusammenfassend
Albrecht, H.-J., Dorsch, C., Krüpe, C.: Rechtswirklichkeit und Effizienz
der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO
und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Freiburg 2003 (im Erscheinen). |