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Innere Sicherheit › BasisinformationenAlbrecht

4.4  Vom Tatverdacht zum Risiko

Die Entwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung sind im Übrigen charakteristisch für die Abkehr vom konventionellen Ziel, begangene Straftaten aufzuklären, und die Zuwendung zu einer proaktiven oder präventiven Ausgestaltung und Nutzung neuer (technischer) Ermittlungsmethoden.

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Die Erfahrungen mit der Nutzung der Überwachung der Telekommunikation geben auch Anlass über die Möglichkeiten der externen, insbesondere richterlichen Kontrolle nachzudenken.

Denn die Evaluation zeigt, dass richterliche Ablehnungen von Anträgen auf Überwachung praktisch nicht vorkommen.

So wurde beispw. in den USA zwischen 1990 und 2000 kein einziger Antrag auf Überwachung der Telekommunikation abgelehnt. In europäischen Ländern liegen die Verhältnisse ähnlich [1].

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[1] Vgl. zusammenfassend Albrecht, H.-J., Dorsch, C., Krüpe, C.: Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Freiburg 2003 (im Erscheinen).
 
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