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5. Die Entstehung eines neuen Kontrollparadigmas
Die Veränderungen im Begriff der Sicherheit können auch bezogen werden
auf ein neues Kontrollparadigma, das offensichtlich mit einem umfassenden
Sicherheitskonzept auch verbunden ist.
Denn das strafrechtliche Paradigma verändert sich von einem "Normal"-Strafrecht
und "normalen" Beschuldigten hin zu einem - wie es Jakobs bereits vor
Jahren zutreffend genannt hat - Feindstrafrecht [1].
mehr ›› Dies wird insbesondere im Zusammenhang mit dem Diskurs über Transaktions-
bzw. organisierte Kriminalität sichtbar. Dort wird der Tatverdächtige
als verallgemeinerte Bedrohung dargestellt
- und zwar nicht mehr als Bedrohung für individuelle Güter und Interessen,
- sondern als Bedrohung für die gesamte Gesellschaft und ihre Grundlagen,
- die innere oder äußere Sicherheit des Staates
- oder andere, großflächig angelegte Rechtsgüter wie die Wirtschaft,
die Volksgesundheit, die natürliche Umwelt etc.
- und auch nicht mehr als Bedrohung, die von einem Einzelnen herrührt.
Andererseits rührt die eigentliche Gefahr eben nicht vom Individuum
her, sondern von seiner Einbettung in eine Organisation oder besser
in ein Netzwerk von Beziehungen.
mehr ›› Die Entwicklung von Netzwerken der Untergrundökonomie und des Terrors
bezieht sich dabei lediglich auf eine Spielart von Netzwerken, die die
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Welt durchdringen und von einer
territorialen Basis unabhängig sind.
mehr ››
[1] Jakobs,
G.: Selbstverständnis der Strafrechtswissenschaft vor den Herausforderungen
der Gegenwart (Kommentar). In: Eser, A., Hassemer, W., Burkhardt, B. (Hrsg.):
Die deutsche Strafrechtswissenschaft vor der Jahrtausendwende. Rückbesinnung
und Ausblick. München 2000, S. 47-56. |