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Innere Sicherheit › Basisinformationen
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6. Schlussfolgerungen
- Der erweiterte Sicherheitsbegriff besteht in einer Verschmelzung
von Konzepten innerer und äußerer Sicherheit, strategischer und
operativer Informationssammlung und in der Verlagerung des Gewichts
von der Repression auf die Prävention.
- Der erweiterte Sicherheitsbegriff hat Bedeutungsverschiebungen zur
Folge, vor allem sichtbar in einer Bedeutungsverschiebung von der Justiz
auf die Polizei sowie von Recht auf Effizienz.
- Mit diesen Verschiebungen sind Veränderungen in der Gewaltenteilung verbunden.
Auf der Ebene der Europäischen Union wird dies sichtbar in der weithin
dominierenden Rolle der Exekutive.
- Die Diskussionen und Entscheidungen verlagern sich auf eine Ebene,
die sich der Öffentlichkeit und nationalen Systemen der Kontrolle
weitgehend entzieht.
- Vor allem die besondere Betonung von operativen oder technischen
Aktivitäten und deren Herauslösung aus formalisierten und damit transparenten
Verfahren entspricht der Praxis der letzten Jahrzehnte im Bereich der
polizeilichen Zusammenarbeit in Europa, die immer sehr stark auf Informalität
und Flexibilität gesetzt hat.
- Freilich ist diese Grundlinie insoweit prekär, als sie bei weitgehendem Ausfall
von Individualrechtsschutz Informalisierungsprozesse fördert
und damit im Übrigen auch den Effizienzgedanken einseitig betont.
- Die Auswirkungen für Rechts- und Innenpolitik bestehen zuerst
darin, dass ein erweitertes Sicherheitsbegriff eine Abkehr vom Tatverdacht
und die Anknüpfung an Risikoräume oder Risikogruppen verlangt.
- Ein besonderes Problem entsteht bei der Bildung von Risikoprofilen,
die Merkmale der Religion, Ethnie etc. nutzen, auch als Konflikt mit
der Politik der Europäischen Union, die auf Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierung
abzielt.
- Schließlich sind die Auswirkungen in einer zunehmenden Inpflichtnahme
des privaten Bereichs für Zwecke der Aufklärung und der Strafverfolgung
erkennbar.
- Eine prekäre Unterscheidung wird zwischen polizeilicher und justizieller
Harmonisierung und Kooperation sichtbar. Denn die Umsetzung polizeilicher
und justizieller Kooperation folgt unterschiedlichen Linien und verweist
auf unterschiedlich starke Motoren der Entwicklung.
- Eine starke Dynamik hat die polizeiliche Kooperation in den letzten
zwei Jahrzehnten zu erheblichen Fortschritten geführt. Demgegenüber
verweilt die justizielle Zusammenarbeit immer noch in recht bescheidenen
und durch klassische Themen beschwerten Anfängen der Entwicklung.
- Der Gedanke der Gewaltenteilung wird durch erweiterte Sicherheitskonzepte prinzipiell
aufgehoben. Auch dies wird wohl durch die einseitige Betonung der Effizienz
in Sicherheitskonzepten bedingt sein.
- Die damit verbundenen Probleme werden im Europäischen Haftbefehl und
in dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen
in Strafsachen besonders deutlich sichtbar. Hier werden Eingriffe
in Freiheitsrechte vorgesehen, auf die in Form parlamentarischer Beteiligung
nicht Einfluss genommen werden konnte.
- Die Veränderungen in den Sicherheitskonzepten sind ausschließlich
begründet mit durch organisierte, transnationale und terroristische
Kriminalität verursachten Gefahrenlagen. Freilich fehlt es bislang
an nachvollziehbaren Belegen, einmal dafür, dass und in welchem Umfang
solche Gefahren vorhanden sind, zum anderen dafür, dass die entsprechenden
Veränderungen in den Sicherheitskonzeptionen in der Lage sein werden,
derartige Gefahren zu reduzieren.
- Viel spricht dafür, dass jedenfalls der Bereich der europaweit die
rechts- und innenpolitischen Debatten dominierenden organisierten Kriminalität
allenfalls konventionelle Bandenkriminalität oder die klassische
Wirtschaftskriminalität widerspiegelt.
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