Projektbeschreibung
Nutzer-Profil
Veranstaltungen
Was ist das?
Klassische Experimente
Jugendkriminalität
Ausländerkriminalität
Fremdenfeindliche Straftaten
Gewaltkriminalität
Wirtschaftskriminalität
Innere Sicherheit
Prävention
Impressum
Wirtschaftskriminalität › BasisinformationenAlbrecht

1. Einführung

Der Begriff der Wirtschaftskriminalität verweist nach wie vor auf ein Problem, dem in Europa erhebliche rechts- und wirtschaftspolitische Beachtung zukommt [1]. Freilich hat sich die Sichtweise des Problems differenziert, vergleicht man den Stand der Debatten anfang des dritten Jahrtausends mit dem Stand der sechziger und siebziger Jahre, einem Zeitraum, in dem die Wirtschaftskriminalität zwar nicht überall in Europa [2], so doch in einigen Ländern erst entdeckt und als neue Fragestellung aufgegriffen wurde [3].

Das Bild der Wirtschaftskriminalität ist seitdem einerseits - beginnt man mit Deskriptivem und der Phänomenologie - um einige Facetten reicher geworden.

mehr ››

Andererseits sind die Konzepte und theoretischen Ansätze, mit denen Wirtschaftskriminalität erfasst analysiert und erklärt wird, verfeinert worden.

Im übrigen haben sich die Ansätze der strafrechtlichen Kontrolle der Wirtschaftskriminalität auf der Basis der Schengenverträge sowie des Maastricht-Vertrags, neuerdings der UN-Konvention über die Bekämpfung der Transnationalen Kriminalität vom Dezember 2000 um die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit [4] und um die europäische Dimension des Wirtschaftsstrafrechts und der Wirtschaftskriminalität erweitert.

Ein herausgehobener Stellenwert kommt in der internationalen Erörterung der Wirtschaftskriminalität der Strafbarkeit juristischer Personen und der Debatte um ein gesondertes Strafrecht für Unternehmen bzw. Verbänden zu [5].

Ideologisch gebundene Diskussion
der 70er Jahre hat sich deutlich entspannt

Schließlich gilt es noch darauf hinzuweisen, dass sich die vor allem in den siebziger Jahren sehr stark ideologisch gebundene Diskussion der Wirtschaftskriminalität doch recht deutlich entspannt hat.

Der Sachverhalt der Wirtschaftskriminalität ist zwar sensibler Stoff geblieben, denn nach wie vor werden gesellschaftskritische Hinweise mit der Klage über die Zunahme der Wirtschaftskriminalität verbunden [6]; doch ist offensichtlich das theoretische und insbesondere rechtspolitische Polarisierungspotential weitgehend erschöpft.

mehr ››

Wirtschaftskriminalität wird eben deshalb so scharf von konventioneller Kriminalität unterschieden, weil das moderne Wirtschaftsstrafrecht in der Regel nicht präzise das Unrecht zu typisieren in der Lage ist [7].

Mit der Inkriminierung von Wirtschaftsstraftaten werden im modernen Gefährdungs-Strafrecht (oder Risiko-Strafrecht) Handlungen herausgegriffen, die im Gegensatz zu herkömmlichen Straftaten eben nicht die Frage aufwerfen lassen "Wer hat das getan", sondern die Frage provozieren "Ist das, was geschehen ist, tatsächlich eine Straftat" [8].

mehr ››

In den Hintergrund ist ferner die Auseinandersetzung um den Begriff der Wirtschaftskriminalität getreten.

Zwar liegt auch heute eine umfassende und allgemeingültige Begriffsbestimmung nicht vor [9]. Die Suche nach einem solchen umfassenden und allgemeingültigen Begriff war freilich von vornherein nicht überzeugend.

Denn es ist klar, daß die begriffliche Klärung abhängig ist von der jeweils eingenommenen Perspektive. Strafrecht, Rechtspolitik, Kriminologie bedürfen wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen unterschiedlicher Begriffsbildungen.

mehr ››

Soweit Gesetzgeber den Begriff der Wirtschaftskriminalität positivrechtlich geregelt haben, sind die Regelungen auf eine pragmatische Abgrenzung bedacht [10].

Beispielhaft läßt sich der Deliktsbegriff des § 74 c des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes anführen, der Unsicherheiten nicht aufhebt, da er auch Tatbestände erfaßt, die nicht notwendigerweise Wirtschaftsstraftaten sind und weil Deliktsformen fehlen, die durch das 2. Gesetz zur Reform des Wirtschaftsstrafrechts neu geschaffen wurden [11].

Jedoch wird eine Zuordnung zu spezialisierten Gerichten ermöglicht.


[1] Vgl. nur Liebl, H., Liebl, K.: Internationale Bibliographie zur Wirtschaftskriminalität. Pfaffenweiler 1985; Courakis, N.: Financial Crime Today: Greece as a European Case Study. European Journal on Crime Policy and Research 9(2001), S. 197-219.

[2] Balvig, F.: Weiß wie Schnee. Die verborgene Wirklichkeit der Kriminalität in der Schweiz. Bielefeld: AJZ 1987.

[3] Zur Entwicklung der Forschungen zur Wirtschaftskriminalität vgl. Kaiser, G.: Kriminologie. 3. Aufl., Heidelberg 1996, S. 839ff.

[4] Fijnaut, C.: Policing International Organized Crime in the European Union. In: Fijnaut, C. et al. (Hrsg.): Changes in Society, Crime and Criminal Justice in Europe: A Challenge for Criminological Education and Research. Vol. II, International organised and corporate crime. Antwerpen 1995, S. 181-194.

[5] Alwart, H. (Hrsg.): Verantwortung und Steuerung von Unternehmen in der Marktwirtschaft. München, Mering 1998.

[6] Besonderer Beliebtheit erfreut sich dabei nach wie vor der Wertezerfall, vgl. beispw. Schaupensteiner, W.J.: Korruption in Deutschland - Das Ende der Tabuisierung. In: Pieth, M., Eigen, P. (Hrsg.): Korruption im internationalen Geschäftsverkehr. Neuwied 1999, S. 131-147, S.140.

[7] Vgl. schon Carson, W.G.: The Institutionalization of Ambiguity: Early British Factory Acts. In: Geis, G., Stotland, E. (Hrsg.): White-Collar Crime: Theory and Research. London, New York 1980, S. 142-173.

[8] Katz, J.: Legality and Equality: Plea Bargaining in the Prosecution of White-Collar and Common Crimes. Law and Society Review 13(1979), S.431-466.

[9] Vgl. Heinz, W.: Wirtschaftskriminalität. In: Kleines Kriminologisches Wörterbuch. 3. Aufl. Heidelberg 1993, 589 ff./589.

[10] Kaiser, G.: Beständigkeit und Wandel wirtschaftskriminologischer Befunde. In: Ackermann, J.-B., Donatsch, A., Rehberg, J. (Hrsg.): Wirtschaft und Strafrecht. Festschrift für Niklaus Schmid zum 65. Geburtstag. Schulthess: Zürich 2001, S. 45-70, S. 51.

[11] Kaiser, G.: Kriminologie. 3. Aufl. Heidelberg 1996, 860 m. w. N..

 
nach oben   nach oben
 

 Druckversion