6. Prozesse strafrechtlicher Sozialkontrolle und die
Implementation des Wirtschaftsstrafrechts
Seit den siebziger Jahren widmen sich empirische Untersuchungen den
Besonderheiten der Durchsetzung bzw. Implementation des Wirtschaftsstrafrechts.
Dies ist eine Folge einmal
- der beständigen Erweiterung des Wirtschaftsstrafrechts
- bzw. des auf ökonomische Prozesse bezogenen Strafrechts,
- der allgemeinen Hinwendung der kriminologischen Forschung zu Implementationsfragestellungen
- sowie der besonderen Probleme, die sich dem individualisierenden
Strafrecht in komplexen und organisierten Zusammenhängen stellen.
Es ist davon auszugehen, dass Wirtschaftsstrafverfahren im Durchschnitt
sehr lange dauern [1].
mehr ›› Die Anwendung des klassischen Strafrechts hat in komplexen
und organisierten Systemen wie der Wirtschaft enge Grenzen. Die Grenzen
zeigen sich in massiven Zurechnungs- und Beweisproblemen, in Problemen
der Prozeßökonomie sowie im weitgehenden Ausfall der Anzeigeerstatter,
auf die eine effiziente Strafverfolgung zuallererst angewiesen ist [2]. mehr ›› Gesamteuropäisches
Wirtschaftsstrafrecht
wird angestrebt Ist die Durchsetzung bereits des nationalen Strafrechts mit besonderen
Problemen verbunden, so verstärken sich diese im Prozess der Globalisierung. Denn Globalisierung führt neben einer Erweiterung der Gelegenheiten
zu einer drastischen Steigerung des Verlagerungspotentials und zudem
zu einer größeren Bedeutung von nationalen Normen als Wettbewerbs-
und damit Marktfaktor.
mehr ›› Die in der strafrechtlichen Kontrolle von Wirtschaftskriminalität sichtbar
werdenden Probleme und Defizite haben zu einer verstärkten Erörterung
der Frage geführt, ob nicht andere Systeme und Modelle der Verhaltenskontrolle,
nämlich verwaltungsrechtlicher oder privater sowie präventiver und überzeugender
Natur, mit größerer Effizienz und weniger unerwünschten Nebenfolgen (wie
beispw. bloß symbolisches Strafrecht, Reduzierung von Freiheitsräumen [3]) verbunden wären. Die entsprechende
Palette der Einrichtungen privater Natur [4] reicht von Verbraucherschutzorganisationen
bis zu Wirtschaftsauskunfteien und Kreditschutzorganisationen.
mehr ›› Darüber hinaus werden inzwischen Anstrengungen unternommen, ein gesamteuropäisches
Wirtschaftsstrafrecht zu schaffen. So hat der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments "zum
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union" eine einheitliche
Strafrechtsregelung sowohl in materieller, als auch in prozessualer
Hinsicht gefordert.
mehr ››
[1] Vgl.
hierzu etwa Schwind, H.-D. a.a.O., 2000 (Fn. 33), S. 416 f. [2] Doig,
A., Levi, M.: Delinquance Economique et Justice Penale. Le cas du Royaume-Uni.
Deviance et Societe 20(1996), S. 247-259, S. 255ff. [3] Vgl.
hierzu Levi, M.: Réglementation sur le Blanchiment de l´ Argent au Royaume-Uni:
Une Ėvaluation. Déviance et Société 19(1995), S. 379-385, S. 384. [4] Vgl.
hierzu ausführlich Sieben, G., Poerting, P.: Präventive Bekämpfung von
Wirtschaftsdelikten durch Selbstverwaltungsorgane, Selbstschutzeinrichtungen
und Verbände der Wirtschaftsteilnehmer. Sonderband der BKA-Forschungsreihe,
Wiesbaden 1977.
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