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Wirtschaftskriminalität › BasisinformationenAlbrecht

7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

  1. Die zentralen inhaltlichen Konzepte der Wirtschaftskriminalität verweisen zunächst auf den Betrug, sodann auf die Ausbeutung von kostensteigernder oder profitreduzierender Regulierung, die zum Schutze menschlicher, sozialer und natürlicher Ressourcen eingeführt worden sind. Zum ersteren Bereich zählen die schadensintensiven Formen des Subventions-, Steuer-, Kredit-/Kreditkarten-, Anlage-, und Konkursbetrugs; in den zweiten Bereich fallen Erscheinungsformen der Umweltkriminalität (insb. in Form der Abfallentsorgungskriminalität), der Geldwäsche sowie des illegalen Menschen-, Drogen- und Waffenhandels.
  2. Beide Formen der Wirtschaftskriminalität beziehen sich somit auf die politische Regulierung der Ökonomie. In theoretischer Hinsicht hat dies zur Folge, dass ökonomische und normative Handlungsorientierungen sowie die Beziehungen zwischen beiden die Hauptlast der Erklärung zu tragen haben.
  3. Insbesondere als Folge der Ausweitung der Schattenwirtschaften entstehen Vernetzungen zwischen herkömmlicher Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität, die eine Aufhebung der Trennung der Konzepte organisierter Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität mit sich bringen.
  4. Die empirische Forschung zur Wirtschaftskriminalität hat sich bislang konzentriert auf eine deskriptive Bilanzierung von Phänomenen, die europaweit allerdings eher bescheiden ausfällt. Dies ist bedingt durch die erheblichen Probleme im Zugang zu verlässlichen empirischen Daten.
  5. Als Schwerpunkt hat sich im Bereich der Wirtschaftskriminalität die Implementationsforschung entwickelt, deren Ertrag in dem Nachweis erheblicher Implementationsdefizite und in der Initiierung rechtspolitischer Konzepte zur Fortentwicklung der rechtlichen und außerrechtlichen Kontrolle prekärer wirtschaftlicher Prozesse besteht.
  6. Die besonderen Implementationsdefizite des Wirtschaftsstrafrechts entstehen als Folge der Probleme der Ausweitung des klassischen Strafrechts auf komplexe Sachverhalte und Organisationen sowie als Folge des weitgehenden Ausfalls eines die Strafverfolgung initiierenden Opfers.
  7. Die bislang erörterten und erprobten Ansätze zur Überwindung der Implementationsdefizite und zur Verbesserung der Verhaltenskontrolle beziehen sich auf Spezialisierung der Strafverfolgung, die Anpassung des materiellen Strafrechts sowie des Strafverfahrensrechts im Hinblick auf beweiserleichternde und prozessökonomische Ausgestaltung und die Stärkung von Mechanismen innnerer Verhaltenskontrolle bzw. der Selbstkontrolle.
    Diese werden neuerdings immer stärker unterlegt mit Ethik-Codes oder "Best Behaviour/Practice"-Zusammenstellungen (in denen die Denunzierung und Stigmatisierung der oben angesprochenen ausbeuterischen, verletzenden oder betrügerischen Aktivitäten im Vordergrund stehen. Gerade letzteres scheint - auch im Lichte einer brauchbaren Theorie der Wirtschaftskriminalität - in Zukunft besondere Bedeutung zu erlangen.
 
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