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Wirtschaftskriminalität › Basisinformationen
› Albrecht
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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
- Die zentralen inhaltlichen Konzepte der Wirtschaftskriminalität verweisen
zunächst auf den Betrug, sodann auf die Ausbeutung von kostensteigernder
oder profitreduzierender Regulierung, die zum Schutze menschlicher,
sozialer und natürlicher Ressourcen eingeführt worden sind. Zum ersteren
Bereich zählen die schadensintensiven Formen des Subventions-, Steuer-,
Kredit-/Kreditkarten-, Anlage-, und Konkursbetrugs; in den zweiten
Bereich fallen Erscheinungsformen der Umweltkriminalität (insb. in
Form der Abfallentsorgungskriminalität), der Geldwäsche sowie des illegalen
Menschen-, Drogen- und Waffenhandels.
- Beide Formen der Wirtschaftskriminalität beziehen sich somit
auf die politische Regulierung der Ökonomie. In theoretischer Hinsicht
hat dies zur Folge, dass ökonomische und normative Handlungsorientierungen
sowie die Beziehungen zwischen beiden die Hauptlast der Erklärung zu
tragen haben.
- Insbesondere als Folge der Ausweitung der Schattenwirtschaften entstehen
Vernetzungen zwischen herkömmlicher Wirtschaftskriminalität und organisierter
Kriminalität, die eine Aufhebung der Trennung der Konzepte organisierter
Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität mit sich bringen.
- Die empirische Forschung zur Wirtschaftskriminalität hat
sich bislang konzentriert auf eine deskriptive Bilanzierung von Phänomenen,
die europaweit allerdings eher bescheiden ausfällt. Dies ist bedingt
durch die erheblichen Probleme im Zugang zu verlässlichen empirischen
Daten.
- Als Schwerpunkt hat sich im Bereich der Wirtschaftskriminalität die Implementationsforschung entwickelt,
deren Ertrag in dem Nachweis erheblicher Implementationsdefizite und
in der Initiierung rechtspolitischer Konzepte zur Fortentwicklung der
rechtlichen und außerrechtlichen Kontrolle prekärer wirtschaftlicher
Prozesse besteht.
- Die besonderen Implementationsdefizite des Wirtschaftsstrafrechts
entstehen als Folge der Probleme der Ausweitung des klassischen
Strafrechts auf komplexe Sachverhalte und Organisationen sowie
als Folge des weitgehenden Ausfalls eines die Strafverfolgung initiierenden
Opfers.
- Die bislang erörterten und erprobten Ansätze zur Überwindung der
Implementationsdefizite und zur Verbesserung der Verhaltenskontrolle
beziehen sich auf Spezialisierung der Strafverfolgung, die Anpassung
des materiellen Strafrechts sowie des Strafverfahrensrechts im
Hinblick auf beweiserleichternde und prozessökonomische Ausgestaltung
und die Stärkung von Mechanismen innnerer Verhaltenskontrolle bzw.
der Selbstkontrolle.
Diese werden neuerdings immer stärker unterlegt mit Ethik-Codes oder "Best
Behaviour/Practice"-Zusammenstellungen (in denen die Denunzierung und Stigmatisierung
der oben angesprochenen ausbeuterischen, verletzenden oder betrügerischen
Aktivitäten im Vordergrund stehen. Gerade letzteres scheint - auch im Lichte
einer brauchbaren Theorie der Wirtschaftskriminalität - in Zukunft
besondere Bedeutung zu erlangen.
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