2. Forschungsbedarf und Forschungsdesign
Trotz der einheitlichen Wurzeln ergibt eine vergleichende Analyse der implementierten Regelungen, daß die europäischen Staaten die internationalen Vorgaben – den jeweiligen nationalen Rechtstraditionen entsprechend – in rechtlich ganz unterschiedlicher Weise umgesetzt haben.
Dies gilt sowohl im Bereich der Geldwäschestrafbarkeit selbst (materiellrechtliche Ebene), vor allem aber auch auf dem Gebiet der Gewinnabschöpfung (Rechtsfolgenebene).
Vor diesem rechtlichen Hintergrund besteht ein großer Bedarf an vergleichender empirischer Forschung.
Gerade mit Blick auf den Globalisierungsdruck im allgemeinen sowie der fortschreitenden europäischen Einigung im besonderen wird eine weitere Harmonisierung der Kriminalitätskontrolle vonnöten sein.
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Forschungsbedarf herrschte und herrscht jedoch nicht nur mit Blick auf die rechtliche Regelungsvielfalt. Neben der rechtlichen spielt auch die rechtstatsächliche Perspektive eine wichtige Rolle.
Und hier ist die Situation nach wie vor durch mangelnde Erfolge bei der Strafverfolgung gekennzeichnet.
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Großer Bedarf
an vergleichender empirischer Forschung
Eine Evaluation der unterschiedlichen rechtlichen Instrumentarien – die unter den aktuellen Bedingungen vor allem eine Analyse der möglichen Anwendungshindernisse sein muß – sollte sich unseres Erachtens nicht nur auf eine Beobachtung der Geldwäschefälle beschränken.
Denn die spezifischen Schwierigkeiten mit dem Geldwäsche-Tatbestand sind mittlerweile hinlänglich bekannt.
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Auch eine mangelnde (Fein-) Abstimmung beider Interventionsschienen könnte eine Rolle spielen.
Den erwähnten Unterschieden in den rechtlichen Regelungen sollte mit einem konzeptionell flexiblen empirischen Design Rechnung getragen werden, das die Situation in den beteiligten Ländern erfaßt und die unterschiedlichen gesellschaftlichen, normativen und rechtssoziologischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
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Neben der Analyse genereller Fragestellungen konnten in den einzelnen Landesberichten auch spezifische Themen vertiefend erörtert werden, die sich nur im jeweiligen Land oder im kleinräumigen Binnenvergleich einzelner Rechtssysteme bzw. einzelner vergleichbarer Elemente daraus ergeben, für die nicht in allen, sondern nur in bestimmten Rechtsordungen vergleichbare Normen existieren.
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Als weitere Referenzdeliktsarten wurden die in einigen Ländern verfügbaren organisationellen Straftatbeständen sowie die Drogendelinquenz ausgewählt.
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Korruption und Gewinnabschöpfung
Als weiteres Referenzdelikt sollte schließlich eine solche (gewinnträchtige) Deliktsform einbezogen werden, die sowohl mit als auch ohne OK-Bezug begehbar ist.
Sie soll zu einem späterem Zeitpunkt vor allem als Kontrollgruppe für vertiefende Analysen dienen und kann dabei insbesondere zur Überprüfung der These einer möglicherweise größeren Zugriffsgeneigtheit der Justiz in OK-Fällen herangezogen werden.
Besonders geeignet erscheint hierfür die Korruption. Bei ihr stellen sich mit Bezug auf die Gewinnabschöpfung interessante Forschungsfragen, die aus der besonderen Deliktsstruktur der Korruption resultieren.
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Die Analyse sollte nicht auf die endgültige Gewinnabschöpfung beschränkt bleiben, sondern die Strafverfolgungspraxis mit ihrer gesamten Reaktionenpalette einschließlich der vorläufigen Maßnahmen, welche regelmäßig nur geringere Anordnungsvoraussetzungen erfüllen müssen, berücksichtigen.
Vermögenszugriffe sind nämlich auch durch andere – repressive wie präventive – Interventionsformen denkbar.
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Der Datenzugang erfolgte parallel auf 2 unterschiedlichen Ebenen. Auf der Makro-Ebene setzte die Auswertung offizieller statistischer Daten an.
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Neben dieser Art des Zugangs über nationale, teilweise nur in aggregierter Form erhältliche Datenbestände sollten vertiefende Analysen auf der Mikro-Ebene einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden.
Hier wurden konkrete Fälle im Detail untersucht. Die Auswahl und Anzahl der Fälle sollte sich nach den Anwendungshäufigkeiten wie auch den praktischen Zugangsmöglichkeiten in den beteiligten Ländern richten.
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Siehe dazu schon Oswald, Die Implementation gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in der Bundesrepublik Deutschland, Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut Band 76, edition iuscrim, Freiburg i.Br. 1997. |