4. Die gegenwärtige Praxis der Gewinnabschöpfung
in den untersuchten Ländern
4.1 Deutschland
Die detaillierten Ergebnisse, die für Deutschland ermittelt werden konnten, lassen sehr deutlich die derzeitige Umbruchsituation erkennen, in der sich die Gewinnabschöpfungspraxis hierzulande befindet.
Während auf der polizeilichen Ebene inzwischen alle Bundesländer Sonderstellen für Finanzermittlungen etabliert haben, hinkt die Strafjustiz dieser Entwicklung zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch hinterher.
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Nur marginale Bedeutung hat die Gewinnabschöpfung im übrigen im Bereich der Geldwäsche: in 1999 wurde lediglich bei 13 rechtskräftig wegen Geldwäsche Verurteilten die Einziehung verfügt; seit Inkrafttreten des § 261 StGB waren dies insgesamt nur 26 Fälle (das macht bei einer Gesamtzahl von 143 Verurteilten einen Anteil von 18,2 % aus).
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