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4.3 Frankreich
Die Situation in Frankreich ist durch das Parallelsystem aus strafrechtlicher Einziehung – die sog. confiscation mit dem Rechtscharakter als Haupt- oder Nebenstrafe – und zollrechtlichen Maßnahmen (sog. amende douanière) gekennzeichnet.
Dies verleiht der Gewinnabschöpfung insgesamt einen sehr breiten normativen Anwendungsrahmen.
Allerdings ist auch in Frankreich die statistische Erfassung in diesem Bereich sehr lückenhaft.
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Bei sämtlichen Geldwäscheverurteilungen kam es nur in 3 Fällen auch zu einer Einziehungsmaßnahme. Auch im übrigen spielt die Gewinnabschöpfung nur eine vergleichsweise geringe Rolle.
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