4.4 Italien
Grundlage für die Gewinnabschöpfungspolitik in Italien ist die in den achtziger Jahren geschaffene Möglichkeit, neben den strafrechtlichen Instrumenten ein präventiv-vermögensbezogenes Verfahren für die Einziehung von Gewinnen aus Straftaten durchzuführen; diese zunächst ausschließlich auf Mafiaaktivitäten zugeschnittene Option wurde später auf weitere, mafiaähnliche Strafaten ausgedehnt.
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Prägend für die Situation in Italien ist eine im europäischen Vergleich sehr lange Verfahrensdauer; 10 Jahre bis zur rechtskräftigen Entscheidung sind keine Seltenheit.
Im Verlauf dieses Instanzenweges reduziert sich die Anzahl der abzuschöpfenden Vermögenswerte von der vorläufigen Beschlagnahme bis zur letzt-instanzlichen Entscheidung auf knapp 36 Prozent.
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Sehr gut nachzuvollziehen ist anhand der zeitlichen Verteilung auch die deutliche Intensivierung des Anti-Mafia-Kampfes nach der Ermordung der Richter Falcone und Borsellino zu Beginn der 1990er Jahre; sie spiegelt sich in einer signifikanten Zunahme der vorläufigen Zugriffe ab 1992 sowie, mit einer zeitlichen Verzögerung, der endgültigen Einziehungen ab etwa 1993/94 wider.
Daß dabei tatsächlich zu einem großen Teil auf Mafia-Vermögen zugegriffen wird, kann im übrigen aus der geographischen Verteilung geschlossen werden.
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