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Wirtschaftskriminalität › SpezialthemenOrgan. Kriminalität
Kilchling

5.3 Abschließende Bewertung

Unser Vergleich hat gezeigt, daß die Frage der Beweisstandards zwar einen zentralen Stellenwert in der rechtspolitischen und akademischen Diskussion einnimmt, daß sich wesentliche Ansatzpunkte für eine effiziente Praxis aber auch aus vermeintlich weniger beachteten Nebenpunkten ergeben könnten.

Hiermit ist – speziell auf Deutschland bezogen – der Wertersatzverfall angesprochen.

Insbesondere in Verbindung mit den im deutschen Recht ebenfalls gut ausgebauten Schätzungsmöglichkeiten ergibt sich offenbar ein wesentlich größeres Anwendungspotential als lange Zeit wahrgenommen.

Gerade in Anbetracht der Kombinierbarkeit beider Möglichkeiten könnten die entsprechenden Bestimmungen möglicherweise zu einem Gutteil als funktionales Äquivalent für einen weiteren Eingriff in das beweisliche Gleichgewicht betrachtet werden.

Das läßt freilich den Streit um die Notwendigkeit einer vollen Beweislastumkehr jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt als verfrüht, wenn nicht überhaupt als überholt erscheinen.

Streit um die Notwendigkeit
einer vollen Beweislastumkehr verfrüht

Ganz unabhängig von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsvorschriften zur Gewinnabschöpfung hat sich gezeigt, daß der Erfolg der Gewinnabschöpfungsbemühungen mit der Durchführung effektiver Finanzermittlungen in Kombination mit möglichst zügigen (vorläufigen) Zugriffen steht und fällt.

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Die Ermittlung dieser Werte erscheint, insbesondere vor dem Hintergrund der immer schwerer nachvollziehbaren Finanztransaktionen im modernen elektronischen Geldverkehr gerade im professionellen Tatbereich (sei es im Einzelfall mit oder ohne konkreten OK-Bezug), als die eigentliche Herausforderung einer effektiven Gewinnabschöpfungspolitik.

Gerade die jüngsten Erfolge der Polizei in Deutschland erscheinen als ein hoffnungsvolles Indiz dafür, daß das Potential des vermögensbezogenen Kriminalitätsbekämpfungsansatzes tatsächlich sehr viel höher sein kann, als aufgrund der geringen Anwendungszahlen gerade in Deutschland lange Zeit angenommen wurde.

 
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