Projektbeschreibung
Nutzer-Profil
Veranstaltungen
Was ist das?
Klassische Experimente
Jugendkriminalität
Ausländerkriminalität
Fremdenfeindliche Straftaten
Gewaltkriminalität
Wirtschaftskriminalität
Innere Sicherheit
Prävention
Impressum
Wirtschaftskriminalität › SpezialthemenOrganisierte Kriminalitätvon Lampe

4. Netzwerke und Organisationen

Netzwerke kriminell nutzbarer Kontakte können je nach den Umständen eine große Ausdehnung erreichen und ermöglichen die Bewältigung auch komplizierter und aufwendiger Vorhaben, ohne dass darüber hinausgehende organisationsartige Strukturen erforderlich wären.

Deshalb kann man in vielen Fällen, in denen mit einigem Pathos von streng hierarchischen, hoch professionell strukturierten kriminellen Organisationen die Rede ist, davon ausgehen, dass es sich bei näherem Hinsehen doch nur um netzwerkartige Beziehungsgeflechte handelt.

Die Unterscheidung von Netzwerken und Organisationen ist ein wichtiger Aspekt bei der Analyse krimineller Strukturen.

  • Ein Netzwerk ist ein Geflecht aus gleichartigen zweipoligen Beziehungen zwischen zwei oder mehr Personen.

  • Eine Organisation zeichnet sich demgegenüber durch ein Mindestmaß an Integration aus, d.h. die Beteiligten ordnen sich einem kollektiven Willen unter, es besteht ein Kollektivbewusstsein und eine mehr oder weniger ausdifferenzierte Struktur, die mit Begriffen wie Arbeitsteilung und Hierarchie umschrieben wird.

    mehr ››

Die Unterscheidung zwischen Netzwerken und Organisationen soll an einem Beispiel illustriert werden:


Das abgebildete Netzwerk besteht aus acht Mitgliedern.

Nehmen wir an, es handelt sich um ein kriminelles Netzwerk im Bereich der Verschiebung gestohlener Kraftfahrzeuge.

  • D und F könnten Autodiebe sein, die die gestohlenen Autos an A verkaufen.

  • Dieser lässt die Fahrzeuge in der Werkstatt von C, G und H umfrisieren, zum Beispiel durch das Fälschen der Fahrzeugidentifikationsnummer, die Reparatur der beim Diebstahl zerstörten Lenkradsperre und eine Neulackierung.

  • Die umfrisierten Autos setzt A dann über B und E ab.

  • Wenn man nun nur diese acht Personen betrachtet und beobachtet wie ein Fahrzeug nach dem anderen den beschriebenen Weg nimmt, kann man schnell zu dem Schluss kommen, dass es sich um ein gut funktionierendes illegales Unternehmen handelt, das ganz so funktioniert wie ein legales Unternehmen.

Man kommt dann zu einem solchen Organigramm:

  • A, die Schlüsselfigur, ist in diesem Schaubild der Boss eines arbeitsteilig strukturierten Unternehmens mit einer Beschaffungsabteilung (D und F), einer Produktionsabteilung (C, G und H) und einer Marketingabteilung (B und E).

  • Damit dieses Bild stimmt, müssten aber bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Z.B. müsste A gegenüber den einzelnen Abteilungen weisungsbefugt sein.

  • Das wird im Zweifel nicht der Fall sein, denn Weisungsbefugnisse implizieren einen hohen Kontroll- und Kommunikationsaufwand.

  • Damit würde das Strafverfolgungsrisiko für A, wie auch für die übrigen Beteiligten, erhöht werden. Risikoärmer ist es, kriminelle Beziehungen einfach und flexibel zu gestalten. Sie ähneln dann vertragsartigen Geschäftsbeziehungen mehr als unternehmensinternen Über- und Unterordnungsverhältnissen.

    mehr ››

 
nach oben   nach oben
 

 Druckversion