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Wirtschaftskriminalität › SpezialthemenOrganisierte Kriminalitätvon Lampe

6. Kriminelle Monopole

Häufig wird gesagt, ein Charakteristikum organisierter Kriminalität sei das Bemühen um die Errichtung krimineller Monopole.

Damit wird die Betrachtung von der Stufe einzelner krimineller Netzwerke und Organisationen auf die Stufe ganzer illegaler Märkte bzw. krimineller Milieus gehoben.

Auch hier gilt es, genauer hinzusehen und voreilige Schlüsse zu vermeiden.

Zunächst muss zwischen zwei Arten krimineller Monopole unterschieden werden,

  • zum einen die Beherrschung eines illegalen Marktes durch ein einziges Unternehmen bzw. mehrere kartellartig verbundene Unternehmen,
  • zum anderen die zentrale Abschöpfung von Erträgen illegaler Unternehmen durch eine über ein Gewaltmonopol verfügende Schutzgelderpresserbande.

 

Abb. 5: Grundformen illegaler Monopole

Dass illegale Unternehmer bestrebt sind, Konkurrenz aus dem Weg zu räumen, ist auf den ersten Blick einleuchtend, entspricht dies doch der Interessenlage, wie sie auch in legalen Märkten vorherrscht.

Im Bereich der Illegalität ergeben sich aber einige Vorbehalte, die die Entstehung von Monopolen eher unwahrscheinlich und aus der Sicht der illegalen Unternehmer auch nicht unbedingt erstrebenswert erscheinen lassen.

Monopolprofite erzielen

Der Anreiz für die Errichtung eines Monopols liegt in der Möglichkeit, Monopolprofite zu erzielen. Dieser Anreiz ist für illegale Unternehmer geringer, da die Profitmargen in illegalen Märkten ohnehin regelmäßig hoch sind.

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Es ist angesichts konspirativer Verhaltensweisen keineswegs selbstverständlich, dass ein illegaler Unternehmer weiß, wer neben ihm sonst noch im Geschäft ist, und erst recht nicht, über welches Gewaltpotential seine Konkurrenten ihrerseits verfügen.

Der Versuch, ein Monopol zu errichten, kann also leicht zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Ist es gleichwohl gelungen, die Konkurrenz auszuschalten, und dies ohne die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sich zu ziehen, bleibt immer noch die Frage, ob man ohne weiteres an die Stelle der aus dem Weg geräumten Konkurrenten treten kann, fehlt es doch im Zweifel an der notwendigen Vertrauensbasis zu deren Geschäftspartnern bzw. Kunden.

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Etwas anders stellt sich die Lage im Hinblick auf kriminelle Gewaltmonopole dar.

Im Kern handelt es sich dabei um die Erpressung illegaler Unternehmer. Schutzgelderpressung funktioniert auf Dauer nur, wenn sich der Erpresste sicher sein kann, mit der Zahlung an eine Schutzgelderpresserbande das Erpressungsrisiko insgesamt abgedeckt zu haben. Die Errichtung eines Monopols ist hier also eine unabdingbare Grundvoraussetzung.

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Territorialabsprachen zur Konfliktvermeidung

Langfristig, und dies bestätigen insgesamt die historischen Erfahrungen, ist also weniger mit einer immer stärkeren Machtkonzentration auf immer größerem Raum in der Hand einer einzelnen kriminellen Gruppierung zu rechnen, sondern allenfalls mit räumlich eng begrenzten illegalen Monopolen.

In größerem Rahmen wird es regelmäßig zur Anwendung von Konfliktvermeidungsstrategien kommen, etwa in der Form von Territorialabsprachen.

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