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Wirtschaftskriminalität › SpezialthemenOrganisierte Kriminalitätvon Lampe

8. Das Instrumentarium der OK-Bekämpfung

Auf der Grundlage der voran stehenden Überlegungen zu den Ausprägungen krimineller Strukturen möchte ich abschließend einige Bemerkungen zum Instrumentarium der OK-Bekämpfung machen.

In den letzten acht Jahren, angefangen 1992 mit der Verabschiedung des OrgKG, des Gesetzes zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und anderer Formen der Organisierten Kriminalität, sind eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeführt und deren Anwendungsbereiche beständig erweitert worden.

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Beschränkt man die Betrachtung, des ungeachtet, auf den üblichen Rahmen der OK-Diskussion, so muss man den Verfechtern polizei- und strafrechtlicher Instrumente zunächst einmal zugestehen, dass diese durchaus geeignet sind, die Entfaltungsmöglichkeiten krimineller Netzwerke zu beeinträchtigen, und zwar nicht nur im konkreten Fall der Anwendung, sondern generell, indem sie die Bedingungen verändern, unter denen Netzwerke kriminell nutzbarer Kontakte entstehen und fortbestehen können.

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Diesen Wirkungsweisen stehen allerdings einige gewichtige Vorbehalte gegenüber. An erster Stelle steht die Abwägung von Kosten und Nutzen. Das ist zum Teil ein finanzielles Problem. Die Anwendung der genannten Maßnahmen kann erhebliche Kosten verursachen, ohne dass in jedem Fall ein Erfolg garantiert wäre.

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Relevantes Verhältnis von Kosten und Nutzen

Das Verhältnis von Kosten und Nutzen ist aber auch und gerade im Hinblick auf die Grundrechte und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit relevant.

Erste Berichte über den Einsatz des großen Lauschangriffs bestätigen lang gehegte Befürchtungen.

So dokumentiert das Nachrichtenmagazin Der Spiegel den Fall einer Wohnraumüberwachung aus dem Jahre 1998, die sich gegen den Angeklagten in einem Mordprozess richtete. Dabei handelte es sich auch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht etwa um eine Tat aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, sondern um eine Beziehungstat im privaten Nahraum.

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Insgesamt sind die Instrumentarien der OK-Bekämpfung damit zwar generell geeignet, der Entfaltung krimineller Netzwerke entgegenzuwirken.

Die Anwendung der Instrumente ist jedoch bei Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen eher ineffektiv, mitunter rechtsstaatlich äußerst problematisch und in der Zielauswahl auf Kosten der Bekämpfung besonders gefährlicher und schadensträchtiger Kriminalitätserscheinungen unangemessen selektiv.

 
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