|
8. Das Instrumentarium der OK-Bekämpfung
Auf
der Grundlage der voran stehenden Überlegungen zu den
Ausprägungen krimineller Strukturen möchte ich
abschließend einige Bemerkungen zum Instrumentarium der
OK-Bekämpfung machen.
In den letzten acht Jahren, angefangen 1992 mit der Verabschiedung des
OrgKG,
des Gesetzes zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und anderer
Formen der Organisierten Kriminalität, sind eine ganze Reihe
von Maßnahmen eingeführt und deren Anwendungsbereiche beständig
erweitert worden.
mehr ››
Beschränkt
man die Betrachtung, des ungeachtet, auf den üblichen Rahmen der
OK-Diskussion, so muss man den Verfechtern polizei- und
strafrechtlicher Instrumente zunächst einmal zugestehen, dass
diese durchaus geeignet sind, die Entfaltungsmöglichkeiten
krimineller Netzwerke zu beeinträchtigen, und zwar nicht nur im
konkreten Fall der Anwendung, sondern generell, indem sie die
Bedingungen verändern, unter denen Netzwerke kriminell nutzbarer
Kontakte entstehen und fortbestehen können.
mehr ››
Diesen Wirkungsweisen stehen allerdings einige gewichtige Vorbehalte gegenüber. An erster Stelle steht die Abwägung von Kosten und Nutzen.
Das ist zum Teil ein finanzielles Problem. Die Anwendung der genannten
Maßnahmen kann erhebliche Kosten verursachen, ohne dass in jedem
Fall ein Erfolg garantiert wäre.
mehr ››
Relevantes Verhältnis von Kosten und Nutzen
Das
Verhältnis von Kosten und Nutzen ist aber auch und gerade im
Hinblick auf die Grundrechte und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
relevant.
Erste Berichte über den Einsatz des großen Lauschangriffs bestätigen lang gehegte Befürchtungen.
So
dokumentiert das Nachrichtenmagazin Der Spiegel den Fall einer
Wohnraumüberwachung aus dem Jahre 1998, die sich gegen den
Angeklagten in einem Mordprozess richtete. Dabei handelte es sich auch
nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht etwa um eine Tat aus dem
Bereich der organisierten Kriminalität, sondern um eine
Beziehungstat im privaten Nahraum.
mehr ››
Insgesamt
sind die Instrumentarien der OK-Bekämpfung damit zwar generell
geeignet, der Entfaltung krimineller Netzwerke entgegenzuwirken.
Die Anwendung der Instrumente ist jedoch bei Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen eher ineffektiv, mitunter rechtsstaatlich äußerst problematisch
und in der Zielauswahl auf Kosten der Bekämpfung besonders
gefährlicher und schadensträchtiger
Kriminalitätserscheinungen unangemessen selektiv. |